Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Falkenstein/Harz,
alljährlich sprießen die Pflanzen – ob Sommerblumen im Beet, Hollerbüsche in Ecken oder eben auch der Löwenzahn und andere Kräuter an den verschiedensten Orten. Als Wohlfühlfaktor spielt dabei, trotz erfrischender Farbtupfer, die Sauberkeit eine wesentliche Rolle. Die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ein sauberes Falkenstein/Harz sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Falkenstein/Harz geregelt. Die Straßenreinigungssatzung ist auf der Homepage der Stadt sowie im Rathaus einsehbar. Auf einige Punkte möchten wir mit diesem Schreiben ein besonderes Augenmerk legen: Unter den sogenannten „Anliegerpflichten“ versteht man im Allgemeinen bestimmte Sicherungspflichten sowie Reinigungs- und Winterdienstpflichten, welche den Grundstückseigentümern auf Grund des kommunalen Ortsrechts obliegen.
Für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage und im Bereich der bebauten Grundstücke außerhalb der geschlossenen Ortslage wird vorwiegend den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke über die Aufgaben nach § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Falkenstein/Harz hinaus auch die Reinigungspflicht für die Fahrbahnen, einschließlich Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen bis zur Straßenmitte, bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien der Fahrbahnen, übertragen. Mit diesem Schreiben möchten wir daran erinnern, dass Zuwiderhandlungen gegen die Reinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen und entsprechend geahndet werden können. Last but not least: Ein großer Dank gilt jeder Person, die mit Ordnung und Sauberkeit sowie ansehnlicher Gestaltung ihres Vorgartens dafür sorgt, dass man sich in der Stadt Falkenstein/Harz als Anwohner und auch als Besucher wohlfühlt. Machen Sie weiter so!
Für eine saubere Stadt: Gemeinsam anpacken, gemeinsam etwas bewegen!
Falkenstein/Harz im Juni 2026