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Amtsblatt der Stadt Falkenstein/Harz
Ausgabe 9/2025
Stadt Falkenstein/Harz
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Hinweis: Unkrautbekämpfung mit Feuer oder Chemikalien ist nicht erlaubt

Die Stadt Falkenstein/Harz weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Flämmen (Abflämmen mit Gasbrennern) sowie der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) zur Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen nicht erlaubt ist.

Diese Regelung gilt insbesondere für:

  • Gehwege und Straßenränder
  • Garagenzufahrten, Hof- und Gartenflächen mit Pflaster oder Asphalt
  • öffentliche Flächen sowie Privatgrundstücke

Gründe für das Verbot:

  • Gefahr von Bränden beim Einsatz von Abflammgeräten, besonders in trockenen Sommermonaten
  • Schädigung des Grundwassers und der Umwelt durch chemische Mittel
  • Gefährdung von Mensch, Tier und Pflanzenwelt

Stattdessen empfehlen wir:

  • mechanische Entfernung von Unkraut (z. B. Fugenkratzer, Drahtbürsten)
  • das Anlegen von bepflanzten Randstreifen zur natürlichen Unterdrückung von Wildwuchs
  • regelmäßig durchgeführtes Kehren und Entfernen von Keimlingen

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe beim Schutz unserer Umwelt und der Sicherheit in der Gemeinde.

Ordnungsverwaltung