Frohburger Nachrichten - Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
Stadt Frohburg
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Hinweise an alle Grundsteuerzahler
Am 15. Februar 2024 ist die 1. Rate der Grundsteuerzahlung 2024 fällig. Deren Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuerbescheid. Da sich der Hebesatz für 2024 nicht geändert hat, behalten die ergangenen Bescheide der Vorjahre ihre Gültigkeit.
Birgit Bergmann
Sachbearbeiterin Steuern/Abgaben