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Frohburger Nachrichten - Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 10/2023
Stadt Frohburg
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Frohburg Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Frohburg




Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Frohburg einschließlich des Entwurfs der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 15.09.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Frohburg“ OT Schönau. Der Änderungsbereich für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst ausschließlich Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gewerbepark Frohburg“ OT Schönau.

Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 15.09.2023, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Frohburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt,

Die öffentliche Auslegung erfolgt in dem Zeitraum

vom 17. Oktober 2023 bis einschließlich 21. November 2023

in der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg, Bürgerzentrum in der Bürgerinformation, während folgender Zeiten:

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Frohburg unter https://www.frohburg.de sowie im zentralen Beteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

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Umweltbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit umweltrelevanten Aussagen zu Bewertung und Auswirkungen der Planung auf folgende Schutzgüter: Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Arten/Biotope/biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter sowie zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen

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Aktuelle bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Gewerbepark Frohburg“ OT Schönau, Vorentwurf i.d.F. vom 10.03.2021 mit folgenden thematischen Inhalten:

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Lage zu Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten des Regionalplanes, insbesondere Vorranggebiet Wasserversorgung

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Funktion des Standortes auf den Gebietswasserhaushalt aufgrund der Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzone III der Wasserfassung Prießnitz und innerhalb eines Gebietes zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhaltes gemäß Regionalplan

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Schutzanforderungen der zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserleiter sowie Auswirkungen der vorgesehenen Flächennutzung durch Wassergewinnung und Abwasserentsorgung (Schmutzwasser, Regenwasser) hinsichtlich Wasserqualität und -quantität / Forderung von Gutachten

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Informationen zu den geologischen Verhältnissen im Änderungsbereich

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Hinweise zur Anlagensicherheit/Störfallvorsorge und zu prüfende Auswirkungen hinsichtlich Lärm-, Luftschadstoff-, Geruchs-, Staubemissionen sowie auf das Mikroklima/Forderung von Gutachten

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Betrachtungsraum der Auswirkungen auf Natur und Landschaft im Umweltbericht

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Hinweise auf zu prüfende Auswirkungen auf umliegende Natura 2000-Gebiete sowie hinsichtlich speziellen Artenschutzes im Rahmen von Gutachten

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Hinweise zu Kartierungen, Auswirkungen auf Naturschutz/Biotopschutz/Artenschutz

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Hinweise zum Bodenschutz, Auswirkungen hinsichtlich der vorliegenden Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung/-inanspruchnahme und Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen/Vorgaben zur Abfallbehandlung

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Standortprüfung - vorrangig Entwicklung auf Altstandorten und vorbelasteten Flächen bzw. durch Wiedernutzbarmachung von Flächen

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Flächenverbrauch Freiflächen/Außenbereich, Boden- und Freiraumschutz, flächensparende Bauweise

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Auswirkungen auf die Landschaft/das Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt

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Flächenverlust von Ackerflächen, Auswirkungen auf die Landwirtschaft

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Eingriffsbilanzierung, Hinweise zu Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen

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Hinweise zur archäologischen Relevanz und denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht i.V.m. möglichen Auswirkungen durch Bodeneingriffe

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Hinweise zum Radonschutz

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Frohburg, 29.09.2023

Karsten Richter
Bürgermeister