Teilnehmergemeinschaft
Bockwitz / Zedtlitz
Die Teilnehmergemeinschaft Bockwitz/Zedtlitz hat den Flurbereinigungsplan erstellt. Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat den Flurbereinigungsplan genehmigt. Darin sind die Ergebnisse des Verfahrensgebietes Bockwitz/Zedtlitz Nord zusammengefasst.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Bockwitz/Zedtlitz lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Flurbereinigungsverfahren der (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem
ein.
| Versammlungsort: | Bürgerhaus „Goldener Stern“ Markt 11 in 04552 Borna |
| Versammlungsbeginn: | Dienstag, den 30. Januar 2024 um 18.00 Uhr |
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| Tagesordnung: | |
| 1. | Bericht zum Stand des Verfahrens |
| 2. | Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans |
| 3. | Information über den weiteren Verfahrensablauf |
| 4. | Allgemeine Aussprache |
Auslegung
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten wird der Flurbereinigungsplan ausgelegt. Der Flurbereinigungsplan umfasst neben dem Textteil auch Karten und Verzeichnisse.
Dauer der Auslegung:
vom 22. Januar bis einschließlich 13. Februar 2024
Ort der Auslegung:
Teilnehmergemeinschaft Bockwitz/Zedtlitz
beim Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung
Zimmer 306
Leipziger Straße 67 in Borna
| zu den Dienstzeiten: | |
| montags | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| dienstags | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| mittwochs | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| freitags | 08:00 bis 12:00 Uhr |
nach persönlicher Vereinbarung.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Tel.-Nummer 03433 241-1535 (Herr Leps) oder 03433 241-1550 (Frau Uhlig).
Eine Auslegung in weiteren Kommunen und Städten erfolgt nicht.
Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt.
Für Fragen zum Flurbereinigungsplan stehen wir Ihnen während des Anhörungstermins gern zur Verfügung. Zudem steht ein Vertreter des Vorstandes für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan nach telefonischer Terminvereinbarung im Vermessungsamt zur Verfügung.
Im Verfahrensgebiet wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen durchgeführt.
Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen der Grenzpunkte der Gebietsgrenze werden mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.
Die entsprechenden Neuordnungsrisse liegen mit dem Flurbereinigungsplan mit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Auf Wunsch und nach Terminvereinbarung mit dem Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden kann die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert werden.
Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen. In diesem heißt es: „Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …“
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
| Teilnehmergemeinschaft Bockwitz/Zedtlitz oder beim Landratsamt Landkreis Leipzig | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Stauffenbergstraße 4 | Stauffenbergstraße 4 |
| 04552 Borna | 04552 Borna |
einzulegen.
| Ebenso kann der Widerspruch zur Niederschrift bei der | |
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| Teilnehmergemeinschaft Bockwitz/Zedlitz |
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| beim Landratsamt Landkreis Leipzig |
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| Vermessungsamt |
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| Leipziger Straße 67 |
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| 04552 Borna |
| sowie beim | |
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| Landratsamt Landkreis Leipzig | Landratsamt Landkreis Leipzig |
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| Stauffenbergstraße 4 | Vermessungsamt |
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| 04552 Borna | Sachgebiet Ländliche Neuordnung |
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| Leipziger Straße 67 |
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| 04552 Borna |
| eingelegt werden. | ||
Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Vermessungsamt zu richten ist.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Borna, den 19. Oktober 2023