Titel Logo
Frohburger Nachrichten - Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2023
Stadt Frohburg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Frohburg

Räumlicher Geltungsbereich (Auszug aus RAPIS, Raumplanungsinformationssystem Bauleitplanung)

Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 02.11.2023 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.09.2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Bahnhofstraße Frohburg“ und liegt im nördlichen Teil der Ortslage Frohburg, südwestlich des Bahnhofs, westlich der Bahnhofstraße und südlich des Benndorfer Wegs. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1287, 1288/3 (teilweise), 1289/33, 1289/34, 1289/53 und 1289/54 der Gemarkung Frohburg auf einer Fläche von ca. 4,3 ha. Die Lage des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.09.2023 mit Begründung und Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.frohburg.de/bauen-und-wirtschaft/bauleitplanung/oeffentliche-bekanntmachungen/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag

08.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine drei-stufige Bewertung der geplanten Sondergebiets- und Wohnbauflächen bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Detailliertere Umweltinformationen sind im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens verfügbar. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Frohburg auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Frohburg, 03.11.2023

Karsten Richter
Bürgermeister

Übersichtsplan Geltungsbereich