Mit dem auslaufenden Jahr kommt es wieder vermehrt zu Anträgen für die Fällung von Bäumen, welche unter der Baumschutzsatzung in Frohburg stehen. Dafür müssen Ausnahmegenehmigungen bei der Stadtverwaltung beantragt werden und nach Zustimmung kann man diese Fällung umsetzen.
Zusätzlich zu jeder Baumfällung, welche durch die Stadtverwaltung genehmigt wurde, werden Ersatzpflanzungen festgelegt. Die meisten Pflanzungen werden in den Herbst- und Frühjahrsmonaten geleistet. Deshalb möchten wir alle darauf hinweisen, die geforderten Ersatzpflanzungen der letzten Jahre umzusetzen und der Stadtverwaltung anzuzeigen.
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung.