So soll das neue Nahversorgungszentrum in Frohburg aussehen.
Der Frohburger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 die Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer ab dem 01.01.2025 beschlossen. Dabei wurde eine Absenkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B (Steuer für bebaute und unbebaute Grundstücke) von 420 v.H. auf 390 v.H. festgelegt.
Die Hebesätze für die Gewerbesteuer (405 v.H.) und die Grundsteuer A (340 v.H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bleiben gleich.
Hintergrund der Absenkung des Hebesatzes ist die Reform der Grundsteuer, welche in den letzten Jahren auf den Weg gebracht wurde.
In dem Zuge wurden für viele Grundstücke neue aktualisierte Messebeträge ermittelt. Da aufgrund der Reform mit steigenden Messbeträgen und damit mit höheren Steuern für einige Grundstückseigentümer gerechnet werden musste, gab es im Vorfeld eine Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden, das die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen, dass es im Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht zu Mehreinnahmen bei der Stadt kommt. Damit soll eine Aufkommensneutralität erreicht werden. Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht, dass jeder Einzelne genau den gleichen Grundsteuerbetrag bezahlt wie bisher. Im Zuge der Grundsteuerreform wird es für jeden Einzelnen zu Änderungen kommen, jedoch soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer gleichbleiben.
Das Sächsische Finanzministerium hat dazu im Sommer 2024 für alle Kommunen eine Empfehlung für den neuen Hebesatz übermittelt. Dieser liegt für Frohburg in einem Korridor zwischen 320 und 370 Prozent.
Der Stadtrat hat sich nun für das Jahr 2025 für eine Absenkung des Hebesatzes von 420 auf 390 Prozent entscheiden. Wir bleiben damit über der Empfehlung des Finanzministeriums. Dies hat jedoch auch Gründe die kurz erklärt werden sollen:
Wir können als Stadt derzeit nicht seriös sagen wie hoch die Einnahmen der Stadt bei der Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr tatsächlich sind. Zum einen gibt es eine Vielzahl von Widersprüchen von Grundstückseigentümern gegen die neuen Messbeträge und auch wir müssen feststellen das viele Bescheide die uns erreichen fehlerhaft sind. Damit ist eine Prognose für das kommende Jahr sehr schwierig und mit einem hohen finanziellen Risiko für die Stadt verbunden. Deshalb hat der Stadtrat den Hebesatz vorerst nur auf 390 % abgesenkt. Gleichzeitig wurde beschlossen, das die Verwaltung dem Stadtrat bis spätestens Mai 2025 den aktuellen Sachstand übermittelt und dann Mitte 2025 ggf. eine weitere Absenkung des Steuerhebesatzes vorgenommen wird.
Größte Änderung im Zuge der Grundsteuerreform ist hier, dass zukünftig der Grundstückseigentümer den Grundsteuerbescheid postalisch von der Stadtverwaltung erhält und die Grundsteuer an die Stadt zahlen muss.
Alle Grundsteuerzahler erhalten zu Beginn des Jahres 2025 neue Grundsteuerbescheide von der Stadtverwaltung zugeschickt. Die bisherigen Grundsteuerbescheide nach altem Grundsteuerrecht gelten nicht automatisch weiter und verlieren ab dem 01.01.2025 ihre Gültigkeit kraft Gesetz. Die fällige Grundsteuer setzt sich wie folgt zusammen: Der Grundsteuermessbetrag wurde uns vom Finanzamt übermittelt. Grundlage hierfür bildete die von Ihnen gegenüber dem Finanzamt abgegebene Erklärung. Sollten Sie Fragen zum Grundsteuermessbetrag haben, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Wenn Sie für Ihre Grundsteuerzahlung einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank hinterlegt haben, so denken Sie bitte daran, diesen entsprechend dem neuen Bescheid anzupassen. Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer bei der Stadt Frohburg eingereicht hat, muss nichts unternehmen. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter. Bei Fragen zur Grundsteuer können Sie sich an Frau Bergmann unter der Tel. 034348 805-53 und Frau Schöllner unter der Tel. 03348 805-66 wenden oder per Mail an steuern@frohburg.de.
Baugebiet „Leipziger Straße“ – vorerst keine Erschließung
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 14.11.2024 mit großer Mehrheit beschlossen eine Erschließung bzw. Entwicklung des geplanten Baugebietes mit etwa 14 geplanten Baugrundstücken für den Einfamilienhausbau vorerst nicht fortzusetzen. Der Bebauungsplan soll im kommenden Jahr noch zum Abschluss gebracht werden. Eine Erschließung des Gebietes und die Vermarktung der Grundstücke ist jedoch aktuell nicht geplant.
Der Stadtrat hatte im Jahr 2018 den Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes an der Leipziger Straße mit einer Fläche von ca. 9600 m² auf den Weg gebracht. Die Planungen stehen vor dem Abschluss und im kommenden Jahr könnte die entsprechende Satzung beschlossen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation mit geringer Nachfrage, sehr hohen Kosten für die Erschließung der Grundstücke und die gerade begonnene Erschließung eines Wohngebietes in der Bahnhofstraße, wurde nun entschieden im kommenden Haushaltsplan keine Mittel für die Erschließungsmaßahmen einzustellen. Sollte sich die Lage in den kommenden Jahren ändern, kann dann die Erschließung neu eingeplant und umgesetzt werden.
Erster Spatenstich zum neuen Nahversorgungszentrum (EDEKA) in der Bahnhofstraße erfolgt
Am Donnerstag, den 21.11.2024 fand der symbolische erste Spatenstich für das neue Nahversorgungszentrum in der Bahnhofstraße in Frohburg statt.
Hier entstehen in den kommenden Monaten neben einem EDEKA-Markt, Verkaufsflächen für Rossmann, Ernsting‘s family sowie ein Wohngebiet mit Grundstücken für Mehr- und Einfamilienhäusern.
Gemeinsam mit Landrat Henry Graichen sowie den Vertretern des Projektentwicklers RTLL und der EDEKA haben wir gemeinsam den symbolischen Baustart vollzogen.
Vielen Dank an alle die an den bisherigen Planungen und Genehmigungsverfahren beteiligt waren! Ich wünsche dem Bau einen reibungslosen und unfallfreien Verlauf. Mit dem Projektträger wurde abgestimmt, dass es etwa zur Mitte des Bauvorhabens einen „Tag der offenen Baustelle“ geben soll. Hier können Neugierige noch weitere Informationen zum Projekt erhalten. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Der Stadtrat hatte sich 2021 mit großer Mehrheit entschieden den notwendigen Bebauungsplan für das neue Nahverkaufszentrum auf den Weg zu bringen. Bereits 2019 gab es den Grundsatzbeschluss zur Unterstützung der neuen Ansiedlungen von EDEKA und Rossmann in Frohburg.
Ein Hauptgrund für die Zustimmung des Stadtrates war, dass wir derzeit einen Abfluss von Kaufkraft in andere Städte von über 10 Millionen Euro jährlich haben, weil es in Frohburg aktuell keinen Vollsortimenter wie z.B. EDEKA oder REWE gibt. Dies belegen die Untersuchungen eines Einzelhandelskonzeptes welches 2021 erstellt wurde.
Dieser Kaufkraftabfluss in andere Städte ist enorm. Natürlich haben wir uns auch über mögliche Auswirkungen auf die Innenstadt Gedanken gemacht und auch hierzu gibt es entsprechende Untersuchungen. Wir gehen davon aus, dass es zur Belebung unserer Innenstadt andere Impulse braucht als auf diesen Nahversorgungszentrum und damit diese Kaufkraft zu verzichten. So liegt uns bereits ein erster Entwurf für die Umgestaltung des Markplatzes vor und auch eine Initiative mit neuen Ideen zur Belebung der Innenstadt soll auf den Weg gebracht werden.