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Frohburger Nachrichten - Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Stadt Frohburg
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Öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße Frohburg“

Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße Frohburg“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planung abzugeben sind. Die vorgenommenen Änderungen werden nachfolgend abschließend aufgezählt.

Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Teil der Ortslage Frohburg, südwestlich des Bahnhofs, westlich der Bahnhofstraße und südlich des Benndorfer Wegs. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1287, 1288/3 (teilweise), 1289/33, 1289/34, 1289/53 und 1289/54 der Gemarkung Frohburg auf einer Fläche von ca. 4,3 ha. Die Lage des Plangebietes ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Folgende Änderungen wurden im Vergleich zum Entwurf vorgenommen:

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Anstelle einer Verkaufsflächenzahl (im Entwurf abgekürzt mit VKF) von 0,26 wird im vorliegenden 2. Entwurf in der textlichen Festsetzung 1.2 eine sortimentsbezogene Verkaufsflächenzahl (im 2. Entwurf abgekürzt mit VFZ) mit 4 Nachkommastellen für die Sortimente Lebensmittel, Drogerie, Textil, Fahrräder/Schuhe/Nonfood-Discounter festgesetzt.

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Es wird in der textlichen Festsetzung 1.3 klargestellt, dass die für die Ermittlung der Größe der Verkaufsfläche maßgebende Fläche die Fläche des Baugrundstücks im grundbuchlichen Sinne ist.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 01.03.2024 mit Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Baugebiet – Am Benndorfer Weg“, sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

02.04.2024 bis einschließlich 17.04.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.frohburg.de/bauen-und-wirtschaft/bauleitplanung/oeffentliche-bekanntmachungen/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Frohburg, Bürgerzentrum, Markt 13-15, 04654 Frohburg während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag

09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

09.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 11:00 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

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derzeitige Flächennutzung im Plangebiet

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Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

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Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet

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Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

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Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

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Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers

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Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser

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Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Klima/Luft

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Klimatische Bedingungen im Plangebiet

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Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

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Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten

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Lineare Gehölzstruktur im Plangebiet

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Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung

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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen

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Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Kompensationsmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

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Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand einer durchgeführten Vor-Ort-Begehung sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Fledermäuse, Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge, Libellen, Käfer, Fische, Weichtiere, sowie Farn- und Blütenpflanzen

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Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung, Zerschneidung und Lichtverschmutzung

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Bedeutung der linearen Gehölzstruktur als Fledermausleitstruktur

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Herleitung und Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen

Landschaft-/Ortsbild

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Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

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Vorhabenbedingte Emissionen (Verkehrs-, Parkplatz- und Gewerbelärm, bau-, anlage- und betriebsbedingt)

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keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Kultur- und Sachgüter

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Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

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Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum

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Erheblichkeitsabschätzung zu möglichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Wyhraaue und Frohburger Streitwald“

Sonstige Angaben

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Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

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Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke

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Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung

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Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung

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Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Niederschlagswasserbeseitigung, den Immissionsschutz und die im Plangebiet befindliche Baumreihe mit einer möglichen Bedeutung als Fledermausleitstruktur zum angrenzenden FFH-Gebiet hingewiesen, deren Wegfall eine mögliche Beeinträchtigung für die Artengruppe Fledermäuse im Sinne § 44 Abs. 1 BNatSchG verursachen könnte.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Frohburg auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,

E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Frohburg, den 15.03.2024

Karsten Richter
Bürgermeister