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Frohburger Nachrichten - Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 4/2024
Stadt Frohburg
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Hinweise an alle Steuerzahler

Am 15. Mai 2024 ist die nächste Rate der Grund- und Gewerbesteuer fällig. Die Höhe der Rate entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

Eigentümerwechsel

Die Stadtverwaltung Frohburg nimmt keinen Eigentümerwechsel vor!

Beim Verkauf eines Grundstückes, Hauses, Garage, Garten u. ä. bleibt die Zahlungspflicht so lange bestehen, bis das Finanzamt die Grundsteuer dem neuen Eigentümer zugerechnet hat und die Stadtverwaltung einen Aufhebungsbescheid erlässt. Bis zur Umschreibung durch das Finanzamt bleibt der Alteigentümer zahlungspflichtig. Zu beachten ist, dass die Grundsteuer mit Beginn des Kalenderjahres (sog. Stichtagsprinzip) entsteht. Daraus folgt, dass Veränderungen im Laufe eines Kalenderjahres erst mit Beginn des nächsten Kalenderjahres steuerlich berücksichtigt werden.

Birgit Bergmann
SB Steuern/Abgaben