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Frohburger Nachrichten - Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 4/2024
Stadt Frohburg
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Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung

über die Durchführung von Vorarbeiten

(Baugrunderkundungen) zur Umsetzung der Planungsarbeiten für die A 72, AS Frohburg

Die Bundesrepublik Deutschland –Bundesfernstraßenverwaltung-, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant den Neubau der Anschlussstelle Frohburg, sowie die dazugehörigen Entwässerungsanlagen.

Zur Vorbereitung sind Baugrunderkundungen in Bereich künftiger Versickerungsbecken notwendig, bei denen folgenden Flurstücke in der Zeit von

1. Juli 2024 bis 30.September 20254

betreten werden müssen:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Benndorf

/

269

Benndorf

/

259/3

Frohburg

/

1337

Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

Baugrunderkundungen

Zur Weiterführung der Planungen sind Baugrunderkundungen in Form von Bohrarbeiten erforderlich.

Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.

Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10-20 cm Durchmesser gebohrt, die Bodenschichtung aufgenommen und Bodenproben entnommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt.

Die Sondierungen haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.

Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück auf einer Fläche von rd. 25 m² maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Lastkraftwagens.

Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt, soweit möglich, über vorhandene Wege. Teilweise müssen die Flurstücke aber auch als Zuwegung für weitere Aufschlusspunkte genutzt werden. In diesem Fall werden die betroffenen Flurstücke über einen längeren Zeitraum be-/ überfahren. Alle Zuwegungen erfolgen in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern sowie den zuständigen Behörden.

Es ist nicht vorgesehen Bäume zu fällen oder zu beschädigen.

Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der DEGES durchgeführt werden.

Eine Beeinträchtigung des Verkehrs im öffentlichen Straßennetz ist lediglich in einem geringen Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden.

Vorgesehen ist eine Durchführung der Arbeiten durch

IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH

Purschwitzer Straße 13

02625 Bautzen

Tel: 03591 / 6771-30

Fax: 03591 / 6771-40

Web: www.ifg-direkt.de

Wenn das Grundstück verpachtet ist, wird gebeten dies der DEGES, Abt. P2.2, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin innerhalb der unten genannten Frist mitzuteilen.

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die zuständige Behörde auf Antrag die Entschädigung fest.

Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Ihnen wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 14 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit Sie als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter mit den geplanten Vorarbeiten einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Im Auftrag

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost

Magdeburger Str. 51

06112 Halle / Saale