Storchenhorst in Frohburg
Der lebende "Storchenaltar" in Bubendorf
Der Weißstorch (Ciconia ciconia) gehörte einst zu den weitverbreiteten Brutvögeln des europäischen Tieflands. Jahrhunderte lang war er auch in vielen deutschen Dörfern zu Hause. Heute ist der Bestand zurück gegangen. Man schätzt, dass weltweit ca. 230.000 Brutpaare existieren. In Deutschland ist der Weißstorch stark gefährdet. 1934 zählte man in Deutschland noch 9.000 Brutpaare, 1994 etwa nur noch 4.000. In Sachsen existieren derzeit noch ca. 420 Horstpaare.
Die Ursachen für den Rückgang sind verschiedener Natur. Man weiß heute, dass direkte Verluste unter anderem durch die Verdrahtung der Landschaft verursacht werden. Mindestens 60 % der bei uns verunglückten Weißstörche sind Stromopfer, die durch Stromschlag an Masten umkommen. 10 % der Jungtiere verenden durch Stromleitungen, noch bevor sie ins Winterquartier abziehen. Eine weitere wichtige Ursache für den Rückgang der Storchenpopulation sind die sich rapide verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern (Altwässer, Tümpel, Wiesengräben) und Flussregulierungen sowie die intensiver werdende Grünlandnutzung schmälern die Überlebenschance einer Storchenbrut. Hinzu kommen der Grünlandumbruch und die Aufforstung wirtschaftlich unlukrativer Grünlandflächen. Auch die Ausdehnung menschlicher Siedlungen führt dazu, dass ehemalige Standorte von Storchennestern nicht mehr angenommen werden, da die Wege zu den Nahrungsgebieten zu lang werden.
Das Abbrennen von Feuerwerken bei Dorffesten oder Familienfeiern in unmittelbarer Umgebung von Storchenhorsten kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen; die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Bei Feuerwerken, auf die nicht verzichtet werden kann, ist ein ausreichender Abstand zu den Storchenhorsten einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens 1 km betragen.
Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Es ist deshalb ratsam, wenn ein Feuerwerk in der Nähe von Storchenhorsten geplant ist, sich vorher unter www.frohburg.de/storchenhorste zu informieren ob der Radius von 1 km eingehalten werden kann und ob eine Beantragung eines privaten Feuerwerks sinnvoll ist. Private Feuerwerke können mühelos online bei unseren Onlines Services unter www.frohburg.de beantragt werden.
In Frohburg und Ortsteilen sind die Weißströche auch dieses Jahr wieder fleißig am Brüten:
Frohburg – Status: Brut - Ort: Schornstein - Webcam vorhanden
OT Flößberg – Status: Brut - Ort: Mast
OT Prießnitz – Status: Brut - Ort: Schornstein - Webcam vorhanden
OT Bubendorf – Status: Brut - Ort: Mast
OT Jahnshain – Status: Brut - Ort: Schornstein
OT Frauendorf – Status: unregelmäßig besetzt - Ort: Eisenmast
OT Frankenhain – Status: Brut
Unter www.sachsenstorch.de finden Sie viele Neuigkeiten und Informationen zu den Nestern in der Umgebung, sowie links zu den Webcams. Auch wir freuen uns über Updates und Bilder aus den Storchenhorsten in Frohburg – schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an amtsblatt@frohburg.de.