Am 1. Juli ist die Hundesteuer für 2023 fällig. Falls Sie bei uns kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt haben, überweisen Sie bitte pünktlich, um Mahn- und Säumnisgebühren zu vermeiden. Bitte entnehmen Sie die Höhe der Steuer Ihrem aktuellen Hundesteuerbescheid. Sie können auch gern am Lastschriftverfahren teilnehmen. Das notwendige Formular finden Sie im Internet unter www.frohburg.de/Bürgerservice/Formularservice/Finanzverwaltung oder direkt in der Stadtverwaltung.
Bitte um Beachtung: Für Hunde, für die Sie eine Steuerermäßigung beantragt haben, kann diese lt. Hundesteuersatzung der Stadt Frohburg nur mit einem gültigen Prüfungs- und Dienstnachweis gewährt werden. Ansonsten wird die Steuerermäßigung versagt. Wir bitten daher, hinterlegte Nachweise für Zuchthunde, Rettungshunde und Jagdgebrauchshunde fortlaufend aktuell zu halten und zeitnah eine Kopie des Dokumentes bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Eine zeitnahe An- und Abmeldung jedes Hundes gehört ebenso zu Ihren Aufgaben.
Der Hundehalter muss den von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes, laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Den genauen Wortlaut unserer Hundesteuersatzung finden Sie unter: www.frohburg.de/Bürgerservice/Satzungen