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Frohburger Nachrichten - Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 6/2023
Stadt Frohburg
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Information an alle Hundehalter

Am 1. Juli ist die Hundesteuer für 2023 fällig. Falls Sie bei uns kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat hin­terlegt haben, überweisen Sie bitte pünktlich, um Mahn- und Säumnisgebühren zu vermeiden. Bitte ent­nehmen Sie die Höhe der Steuer Ihrem ak­tu­ellen Hundesteuerbescheid. Sie können auch gern am Lastschriftverfahren teilnehmen. Das notwen­dige Formular finden Sie im Internet unter www.frohburg.de/Bürgerservice/Formularservice/Finanz­verwaltung oder direkt in der Stadtver­wal­tung.

Bitte um Beachtung: Für Hunde, für die Sie eine Steuerermäßigung beantragt haben, kann diese lt. Hun­de­steuersatzung der Stadt Frohburg nur mit einem gültigen Prüfungs- und Dienstnachweis ge­währt wer­den. Ansonsten wird die Steuer­ermäßigung versagt. Wir bitten daher, hinterlegte Nachweise für Zucht­hunde, Rettungshunde und Jagdgebrauchshunde fortlaufend aktuell zu halten und zeitnah eine Kopie des Dokumentes bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Eine zeitnahe An- und Abmeldung jedes Hundes gehört ebenso zu Ihren Aufgaben.

Der Hundehalter muss den von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des um­friedeten Grundbesitzes, laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hunde­steuer­marke versehen. Den genauen Wortlaut unserer Hundesteuersatzung finden Sie unter: www.frohburg.de/Bürgerservice/Satzungen

Gaby Rauschenbach
SB Anlagenbuchhaltung, Hundesteuer/Vergnügungssteuer