Am 01.07.2023 ist die Grundsteuer A und B, für alle Steuerpflichtigen, die die Zahlung in einem Jahresbetrag beantragt haben, fällig.
Nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz kann die Grundsteuer, abweichend von den Fälligkeiten 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss lt. GrStG spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
Wer die Grundsteuer für seinen Grundbesitz ab 2024 in einem Jahresbetrag am 01.07.2024 entrichten möchte, muss dazu bis zum 30.09.2023 einen schriftlichen Antrag an die Stadtverwaltung Frohburg, Kämmerei, stellen. Einer jährlichen Wiederholung des Antrages bedarf es nicht. Die beantragte Zahlweise bleibt lt. GrStG so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird.
Sollten Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, finden Sie das Formular im Internet unter www.frohburg.de/Bürgerservice/Formularservice/Finanzverwaltung oder direkt in der Stadtverwaltung.