Am 15. August ist die nächste Rate der Grundsteuer für 2024 fällig. Die Höhe der Rate entnehmen Sie bitte Ihrem vorliegenden Bescheid. Es wird nicht jedes Jahr ein neuer Grundsteuerbescheid verschickt.
Wer die Grundsteuer für seinen Grundbesitz ab 2025 in einem Jahresbetrag am 01.07.2025 entrichten möchte, muss dazu bis zum 30.09.2024 einen schriftlichen Antrag an die Stadtverwaltung Frohburg, Finanzverwaltung, stellen. Einer jährlichen Wiederholung des Antrages bedarf es nicht. Die beantragte Zahlweise bleibt lt. GrStG so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird.
Am 15. August ist die nächste Rate der Gewerbesteuer für 2024 fällig.