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Frohburger Nachrichten - Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 7/2024
Stadt Frohburg
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Stadt Frohburg erlässt Haushaltssperre – Bedeutung und Auswirkungen

Die finanzielle und haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen ist angespannt, so auch bei der Stadt Frohburg. Wie viele Bürger und Bürgerinnen auch, merkt die Stadt die Einschnitte durch extreme Kostensteigerungen und ausbleibenden Einnahmen. Auch die Stadtverwaltung muss, wie ein privater Haushalt, daran interessiert sein nicht mehr auszugegeben als sie einnimmt.

In der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) sowie weiteren gesetzlichen Haushaltsvorschriften ist geregelt, dass die Verwaltung durch den genehmigten Haushaltsplan ermächtigt wird, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen, die im Haushaltsplan vorgesehen sind (Verpflichtungsermächtigung). Das heißt, dass ein beschlossener Haushalt Gesetz ist und damit der Auftrag und die Verpflichtung besteht, diesen umzusetzen. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • stetige Aufgabenerfüllung
  • Beachtung der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
  • Wirtschaftlichkeit
  • Sparsamkeit
  • Haushaltsausgleich.

Eine Haushaltssperre ist bisher in der Stadt Frohburg kaum zur Anwendung gekommen. Jedoch muss von ihr Gebrauch gemacht werden, wenn der Ausgleich öffentlicher Haushalte durch Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen gefährdet ist.

Kompetenzträger hierfür sind entweder der Leiter der Finanzverwaltung und/oder der Bürgermeister. Wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen es erfordert, können es diese Kompetenzträger von ihrer Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Aufwendungen geleistet werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass eine Einwilligung zur Leistung von Ausgaben oder zur Eingehung von Verpflichtungen erforderlich ist, wenn die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge oder die Liquidität dies erfordern. Haushaltssperren greifen in die Haushaltsautonomie ein, weil Ausgaben nicht mehr geleistet, Verpflichtungen nicht mehr eingegangen werden dürfen oder Planstellen nicht mehr besetzt werden können. Das ist auf allen politischen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) ähnlich oder sogar identisch. Es gilt das Prinzip: „Wenn es die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen erfordert, hat der Kämmerer die Inanspruchnahme von Aufwands- oder Auszahlungsansätzen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren.“ (§ 30 SächsKomHVO)

Gründe für die Haushaltssperre sind im Vorliegenden vor allem Mindereinnahmen durch einen massiven Rückgang von Schlüsselzuweisungen von über 1 Mio. EUR jährlich, der stetige Anstieg von laufenden Betriebskosten, steigende Kosten für die Verwaltung durch den ständigen Anstieg der Pflichtaufgaben, die Erhöhung von Baukosten oder anderen Projekten, eine steigende Kreisumlage und erwartete Mindereinnahmen in der Grund- und Gewerbesteuer sowie in den Gemeindeanteilen an Einkommens- und Umsatzsteuer.

Die Haushaltssperre bezieht sich zunächst auf den Gesamthaushalt der Stadt Frohburg. Der Kämmerer kann eine solche Sperre verhängen, ohne dass der Stadtrat zustimmt. Sie ist als einstweiliges Verbot über die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben zu sehen. Ausgaben oder Verpflichtungen dürfen nicht ohne die Zustimmung des Kämmerers getätigt werden.

Gesetzlich oder vertraglich festgelegte Leistungen sind von einer Haushaltssperre nicht betroffen. Ebenso sind Zinszahlungen oder Tilgungen für Kommunalkredite, tariflich feststehende Lohn- und Gehaltszahlungen für Personal oder schriftlich eingegangene Zahlungspflichten aus Verträgen jeder Art im Rahmen unabweisbarer Ausgaben (Pflichtaufgaben) zu leisten.

Wichtig zu erwähnen ist, dass die Haushaltssperre nicht automatisch zu Einsparungen und Verbesserungen im Haushalt und der Liquidität führen wird.

Wichtig wird es vielmehr sein alle freiwilligen Aufgaben, aber auch die aktuelle Erledigung und Umsetzung von Pflichtaufgaben auf den Prüfstand zu stellen und nach besseren Lösungen zu suchen.

Die sächsischen Kommunen stehen vor großen Herausforderungen, da der Finanzausgleich für die Kommunen geringer wird und somit große Finanzierungen immer schwieriger werden. Ein kompletter Stopp aller Maßnahmen und Vorhaben darf nicht die Lösung sein, da sonst Instandhaltungs- und Investitionsstau immer größer werden. Demgegenüber soll die Verschuldung der Kommune und damit einhergehende Kreditaufnahmen aber nicht ins Unermessliche steigen.

Dem Stadtrat wurden diese Probleme bereits in mehreren Sitzungen schon transparent kommuniziert. Außerdem wurde der Stadtrat gemäß § 29 Nr. 3 SächsKomHVO unverzüglich über das Aussprechen der Haushaltssperre informiert.

Es wurden folgende Festsetzungen getroffen (aus Hausmitteilung des Kämmerers an die Stadtverwaltung):

„Folgende Festsetzungen werden getroffen:

  • Aufträge, Bestellungen und Maßnahmen, welche zu Aufwendungen, Kosten oder Auszahlungen führen, dürfen nicht oder nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Bürgermeister, Herrn Richter sowie dem Kämmerer, Herrn Forst und der Mitwirkung der Fachbereichsleitung ausgelöst werden. (vorrangig Auszahlungen zur Sicherstellung der Erfüllung von Pflichtaufgaben)
  • Neue im Haushaltsplan enthaltenen Maßnahmen, investiv wie nichtinvestiv, dürfen nicht begonnen werden, auch dann nicht, wenn dafür Fördermittel in Aussicht stehen könnten.
  • Bereits begonnene Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen können weitergeführt werden.
  • Die begonnenen und unabweisbaren Maßnahmen sind nochmal auf ihre Notwendigkeit zu prüfen. Alternativen dazu sind zu eruieren und in einer Matrix zu vergleichen und auszuwerten.
  • Begonnene und unabweisbare Maßnahmen und Aufwendungen/Auszahlungen sind im minimalsten, finanziellen Rahmen und im Geringsten / niedrigsten notwendigen Umfang umzusetzen.
  • Zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben sind alle Einnahmepositionen auf ihre Höhe zu prüfen und anzupassen um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.“

Auch im Zuge der aktuellen Haushaltsplanung für 2025 wurden bereits Defizite erkannt, für welche es konstruktive Lösungen braucht. Ziel der Stadt Frohburg darf es nicht sein, die komplette Liquidität zu verlieren. Dafür muss man dieses Jahr eruieren, was innerhalb der Haushaltssperre möglich ist. Ein Haushaltsausgleich wird schwer zu erreichen. Die Defizite sollten jedoch durch die Haushaltssperre nicht noch größer werden. Für die Haushaltsplanung 2025 muss weiterhin gewissenhaft abgewogen werden, damit man im nächsten Jahr mit einem beschlossenen und möglichst ausgeglichenen Haushalt arbeiten kann.

Ein Haushalt ist ein demokratisches Werk, welches in den Beratungen und Beschlussfassungen durch den Stadtrat bestimmt und entschieden werden muss. Dies soll und darf nicht Aufgabe der Verwaltung, des Kämmerers oder des Bürgermeisters werden. Jedoch sind die Mittel in öffentlichen Haushalten begrenzt. Viele Kommunen, Landkreise oder sogar der Freistaat haben mittlerweile Haushaltssperren erlassen und sind von der schwierigen Lage betroffen.

Ziel muss es sein die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen wieder auf ein akzeptables Niveau zu heben und sachliche Lösungen in unseren Gremien sowie auf höherer Ebene anzustreben.

Die Welt der Kommunalfinanzen ist sehr verstrickt und durch viele Vorschriften, das Beachten unabweisbarer Aufgaben sowie Pflichten, die Schaffung eines Haushaltsausgleichs und die Kontrolle der Liquidität teils sehr unübersichtlich sowie teils sehr komplex.

Man kann an dieser Stelle festhalten: Die Stadt Frohburg ist aktuell zahlungsfähig. Es wird jedoch kaum möglich sein, den beschlossenen Haushalt in dieser Form umzusetzen. Außerdem wird es für die nächsten Jahre eine besondere Herausforderung sein einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Die liquiden Mittel der Stadt werden aktuell weniger, was auf lange Sicht eine Gefahr für unsere tatsächliche Aufgabenerfüllung darstellt.

Wir arbeiten derzeit im Rathaus, gemeinsam mit unseren kommunalen Gremien, an Lösungsvorschlägen und Prioritätenlisten, um zu prüfen welche Maßnahmen finanzierbar sind und welche ggf. nochmals verschoben werden müssen.

Wir werden Sie fortlaufend über dieses Thema und die aktuelle Lage informieren.

Frohburg, den 15. Juli 2024

Karsten Richter
Bürgermeister