Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Sachgebiet Ländliche Neuordnung
| Flurbereinigungsverfahren: | Bockwitz/Zedtlitz |
| Verfahrensgebiete: | Bockwitz/Zedtlitz-Nord und -Süd |
| Städte: | Borna, Kitzscher, Frohburg |
| Aktenzeichen: | 846.134-290131 / 846.134-290361 |
Das Landratsamt Landkreis Leipzig lädt als Obere Flurbereinigungsbehörde (gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Bockwitz/Zedtlitz) die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der Verfahrensgebiete Bockwitz/Zedtlitz-Nord und Bockwitz/Zedtlitz-Süd oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einer
Teilnehmerversammlung
ein.
| Versammlungstermin: | Mittwoch 30. Oktober 2024 um 18:00 Uhr |
| Versammlungsort: | Bürgerhaus „Goldener Stern“ |
Markt 11
04552 Borna
Tagesordnung:
| 1. | Erläuterung der Notwendigkeit der Nachwahl des Vorstandes, des Wahlverfahrens sowie der Aufgaben des Vorstandes |
| 2. | Wahl zur Ergänzung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft |
| 3. | Allgemeine Aussprache |
I. Vorstandswahl
Mit Beschluss des Staatlichen Amtes für Ländliche Neuordnung Wurzen vom 17. November 2000, jetzt Landratsamt Landkreis Leipzig, wurde die Flurbereinigung Bockwitz/Zedtlitz angeordnet, mit Beschluss vom 15. Januar 2008 in die Gebiete Bockwitz/Zedtlitz-Nord und Bockwitz/Zedtlitz-Süd geteilt. Eine letztmalige Gebietsänderung fand mit Beschluss vom 05. Dezember 2022 statt.
Der Vorstand wurde am 18.01.2001 gewählt. Aufgrund des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern bzw. deren Stellvertreter bedarf es einer Nachwahl zur Ergänzung des Vorstandes.
Die Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet werden hiermit zu einer öffentlichen Teilnehmerversammlung eingeladen.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Vorstandswahl beteiligen.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG).
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, sollten daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen.
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Leipzig nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung die Mitglieder des Vorstandes bestellen.
Der Wahl zum Vorstandsmitglied kann sich jede volljährige, natürliche Person stellen, unabhängig davon, ob sie Teilnehmer (d. h. Eigentümer oder Erbbauberechtigter im Verfahrensgebiet), Nebenbeteiligter (z. B. Bewirtschafter, Gemeindevertreter) oder Nichtbeteiligter ist. Ebenso müssen die Kandidaten für den Vorstand nicht örtlich ansässig sein. Die Kandidaten für den Vorstand sollten interessiert sein, aktiv an der Durchführung des Verfahrens und an der Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken.
Interessenten an der Mitarbeit im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sind aufgerufen, bis zur Wahl ihre Bereitschaft beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Obere Flurbereinigungsbehörde, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna oder unter Harald.Grobe@lk-l.de mit Kontaktdaten zu erklären.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.
Borna, den 23. Juli 2024