Aus gegebenem Anlass wird nochmals auf die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen im Besonderen in Bezug auf die Straßenreinigung hingewiesen.
Bitte beachten: Die jeweils geltende Beschilderung gemäß straßenverkehrsrechtlicher Anordnung in den verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitten ist dauerhaft wirksam.
Für Fragen steht die Fachbereichsleiterin Ordnung und Sicherheit Frau Koal (Tel.: 03562 989150) gern zur Verfügung.