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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil
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Fachbereich Ordnung und Sicherheit informiert

Einhaltung straßenverkehrsrechtlichen Regelungen

Aus gegebenem Anlass wird nochmals auf die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen im Besonderen in Bezug auf die Straßenreinigung hingewiesen.

Bitte beachten: Die jeweils geltende Beschilderung gemäß straßenverkehrsrechtlicher Anordnung in den verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitten ist dauerhaft wirksam.

Für Fragen steht die Fachbereichsleiterin Ordnung und Sicherheit Frau Koal (Tel.: 03562 989150) gern zur Verfügung.