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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Andere Bekanntmachungen

für die Erweiterung und den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Deponiestandort „Forst-Autobahn“ im Landkreis Spree-Neiße vom 04. Januar 2024

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Umwelt vom 04.01.2024 (Reg.- Nr.: LFU-T16-3116/881+40#2861/2024) ist der Plan für die Erweiterung und den Betrieb der Deponie Forst Autobahn der Deponieklasse I des Landkreises Spree-Neiße, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz), festgestellt worden.

Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses:

Der Plan für das Vorhaben Erweiterung und Betrieb der Deponie Forst-Autobahn um eine Abfallablagerungsmenge von insgesamt ca. 551.000 m³ durch

Errichtung eines Schüttbereichs III (SB III) der Deponieklasse I in zwei Bauabschnitten (Bauabschnitt 1, Bauabschnitt 2) mit einer Abfallablagerungsmenge von ca. 451.000 m³ auf einer Ablagerungsfläche von ca. 4 ha mit einer maximalen Höhe im Plateaubereich von ca. 120 m NHN auf den Grundstücken im

Landkreis

Spree-Neiße

Gemarkung

Groß Jamno

Flur

2

Flurstücke

147 und 148

Gemarkung

Forst (Lausitz)

Flur

38

Flurstücke

22, 31 und 33 (ehemals 32) und der

Erweiterung des Schüttbereichs II (SB II) der Deponieklasse II um eine zusätzliche Abfallablagerungsmenge von ca. 100.000 m³ (Erweiterung der abfallrechtlichen Plangenehmigung vom 02.11.2012 (Az.: RW 1-65.007-71-82-53/003)) und einem

Trenndamm aus Deponieersatzbaustoffen der Deponieklasse I von ca. 5.000 m³ auf der Fläche des Schüttbereiches II (SB II)

wird auf Antrag des

Landkreises Spree-Neiße

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

03149 Forst (Lausitz)

- im Folgenden Vorhabenträger (VT)

vom 04.02.2021, zuletzt geändert am 28.11.2023

mit den sich aus den Regelungen dieses Beschlusses und aus den Deckblättern ergebenden Änderungen und Ergänzungen in den Planunterlagen festgestellt.

Hinweise:

1.

Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen.

2.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Hardenbergstraße 31

10623 Berlin

schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die auf der Internetseite

https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/service/egvp/

bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.

Gegen die wasserrechtliche Erlaubnis sowie gegen die Gebührenentscheidung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam erhoben werden.

Hinweise zur Auslegung:

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit

vom 19.02.2024 bis 04.03.2024

im technischen Rathaus der Stadt Forst (Lausitz)

Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz)

im Fachbereich Stadtentwicklung

im Flur, 2. Obergeschoss

zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag

9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen gemäß § 73 Absatz 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zugestellt (§ 38 Absatz 1 Satz Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 74 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 38 Absatz 1 Satz Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 74 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Referat T 16, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam schriftlich oder bei deponien.verfahren@lfu.brandenburg.de elektronisch angefordert werden.

Im Internet finden Sie diese Bekanntmachung auf folgender Seite:

https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm

Die Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen sind ebenfalls unter https://lfu.brandenburg.de/info/entscheidungen-planfeststellung einsehbar.