Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 05. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 festgestellt:
| 1. | Es betragen |
| 1.1 | im Erfolgsplan |
| die Erträge — 4.807.000 Euro |
| die Aufwendungen — 4.739.000 Euro |
| der Jahresgewinn — 68.000 Euro |
| der Jahresverlust — 0 Euro |
| 1.2 | im Finanzplan |
| Mittelzufluss/Mittelabfluss |
| aus laufender Geschäftstätigkeit — 1.438.000 Euro |
| Mittelzufluss/Mittelabfluss |
| aus Investitionstätigkeit — - 1.962.000 Euro |
| Mittelzufluss/Mittelabfluss |
| aus Finanzierungstätigkeit — 510.500 Euro |
| 2. | Es werden festgesetzt |
| 2.1 | der Gesamtbetrag der Kredite auf — 1.500.000 Euro |
| 2.2 | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf — 1.250.000 Euro |
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde vom Landrat des Landkreises Spree-Neiße mit Schreiben vom … unter Aktenzeichen 30/30.2-15.14.01 erteilt.
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Forst (Lausitz), den 17.02.2026
Simone Taubenek
Bürgermeisterin
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 und die Anlagen liegen zur Einsichtnahme im Eigenbetrieb “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”, Promenade 9, Zimmer 212, während der Dienststunden öffentlich aus.