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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 10. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) am 13.02.2026

Vorlage: SVV/0218/2026

Benennung der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Forst (Lausitz)

Die Stadtverordnetenversammlung benennt auf Grundlage von § 4a Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) auf Vorschlag der Kinder- und Jugendversammlung die Mitglieder des neu gewählten Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.

Vorlage: SVV/0206/2026

Beschluss über die Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Westliche Innenstadt" gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB (Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt")

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Westliche Innenstadt“ gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB (Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“).

Die der Satzung beigefügte Anlage 1 (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.

Vorlage: SVV/0207/2026

Beschluss über den Erlass der Erhaltungssatzung "Westliche Innenstadt" der Stadt Forst (Lausitz)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Erhaltungssatzung „Westliche Innenstadt“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die der Satzung beigefügte Anlage 1 (Geltungsbereich) und Anlage 2 (Flurstücksaufstellung) sind Bestandteil des Beschlusses.

Vorlage: SVV/0212/2026

Antrag zur Sanierung der Landesstraße 49 im Abschnitt Wasserturm bis Ortsausgang Forst (Ortslage Keune)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Verwaltung aufgefordert wird, sich für die schnellstmögliche Sanierung der Landesstraße 49 für den Abschnitt vom Wasserturm bis zum Ortsausgang Forst, einschließlich der Fuß- und Radwege, einzusetzen.

Vorlage: SVV/0214/2026/1

Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung zur Deckung des Mehrbedarfs bei den Kassenkreditzinsen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 250.000,00 Euro zur Deckung des Mehrbedarfs bei den Kassenkreditzinsen.

Vorlage: SVV/0217/2026

Prozessangelegenheit Jänickestraße 28 und Planckstraße 3-5

hier: Antrag auf Berufungszulassung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Anträge auf Zulassung der Berufung gemäß § 124a Abs. 4 VwGO beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht werden.

Vorlage: SVV/0213/2026

Gesellschafterangelegenheit Lausitz Klinik Forst GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) ermächtigt und beauftragt die Bürgermeisterin bzw. den Gesellschaftervertreter der Stadt Forst (Lausitz) in der Gesellschafterversammlung der Lausitz Klinik Forst GmbH (LKF):

1.

dass die Stadt Forst (L.), das bestehende Vorkaufsrecht gem. § 15 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der LKF (Auszug Anlage 1) zum Erwerb der Anteile des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH (KEvB) in Höhe von bis zu max. 51 v. H. nicht ausübt,

2.

dem Verkauf der Geschäftsanteile des KEvB in Höhe von 51 v.H. an der LKF bis zu max. 51 v. H. an das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin (EDBTL) gem. § 17 Abs. 1 des Anteils- und Übertragungsvertrages zwischen der Stadt Forst (L.) und dem KEvB vom 04.02./24.02.2014 zuzustimmen.

3.

den neuen Gesellschaftsvertrag der LKF zwischen der Stadt Forst (L.) und dem neuen Gesellschafter EDBTL (Anlage 3) zu beschließen und notariell zu beurkunden.

Vorlage: SVV/0205/2026

Vertragsangelegenheit – Erbvertrag

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt und beauftragt die Bürgermeisterin zum Abschluss der notariellen Beurkundung des in der Anlage beigefügten Erbvertrages.

Vorlage: SVV/0203/2026

Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 3

1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Beschlussvorlage Nr. SVV/0147/2025 vom 10.10.2025 aufzuheben.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entbehrlichkeit des Grundstückes in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 3, Flurstück 4/1 (Teilfläche), gemäß § 87 BbgKVerf (§ 79 BbgKVerf a.F.) i. V. m. Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009.

3.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf einer Teilfläche in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 3, OT Sacro, Neißestraße.

Vorlage: SVV/0216/2026

"Vergabe nach VgV für Ausstellungsbau und Grafik" für das Forster Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz (Maßnahme 2)

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Vergabe der Leistungen „Ausstellungsbau und Grafik“ (Maßnahme 2), für das Forster Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz.