Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 02. Dezember 2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt:
| 1. | Es betragen | |
| 1.1 | im Erfolgsplan | |
| die Erträge — 4.449.000 Euro | ||
| die Aufwendungen — 4.407.000 Euro | ||
| der Jahresgewinn — 42.000 Euro | ||
| der Jahresverlust — 0 Euro | ||
| 1.2 | im Finanzplan | |
| Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit — 1.315.000 Euro | ||
| Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit — - 3.611.500 Euro | ||
| Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit — 2.230.000 Euro | ||
| 2. | Es werden festgesetzt | |
| 2.1 | der Gesamtbetrag der Kredite auf — 3.200.000 Euro | |
| 2.2 | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für 2024 auf — 2.498.000 Euro | |
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde vom Landrat des Landkreises Spree-Neiße mit Schreiben vom 13.02.2023 unter Aktenzeichen 30/30.2-15.14.01 erteilt.
Forst (Lausitz), den 22.02.2023
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 und die Anlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), im Bürgeramt, Lindenstraße 10-12 und im Eigenbetrieb “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”, Promenade 9, Zimmer 212, während der Dienststunden öffentlich aus.