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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Eisenbahnüberführung (EÜ) Euloer Straße“, Bahn-km 21,220 der Strecke 6205, Cottbus - Forst (Lausitz) in der Stadt Forst (Lausitz) im Landkreis Spree-Neiße im Bundesland Brandenburg

Geschäftszeichen: 511ppü/024-2300#001

Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen den Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Euloer Straße in der Stadt Forst (Lausitz) in Bahn-km 21,220 der Strecke 6205 Cottbus - Forst (Lausitz) an gleicher Stelle, einschließlich aller daraus erforderlichen Zusammenhangsmaßnahmen, wie den Rückbau des Bestandes, die Aufweitung des Ersatzneubaus gegenüber dem Bestand, die Anpassung der bahntechnischen Ausrüstung und den Umbau der Euloer Straße sowie der angrenzenden Teichstraße.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, vom 06.05.2022 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Forst (Lausitz) beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 28.07.2022 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen liegt in der Zeit vom 20.03.2023 bis einschließlich 19.04.2023 in der Stadtverwaltung der Stadt Forst (Lausitz), Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), 3. Obergeschoss während der Dienstzeiten

am Montag

von 08:00 bis 16:00 Uhr

am Dienstag

von 08:00 bis 16:00 Uhr

am Mittwoch

von 08:00 bis 16:00 Uhr

am Donnerstag

von 08:00 bis 16:00 Uhr

am Freitag

von 08:00 bis 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass außerhalb der regulären Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) das technische Rathaus verschlossen ist.

Außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter den Telefonnummern

03562-989-410

03562-989-411

03562-989-412

03562-989-414

oder per Mail info@forst-lausitz.de

Zeitgleich werden diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen auch auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes https://www.eba.bund.de/anhoerungsverfahren zugänglich gemacht. Unter nachfolgendem Link sind die digitalen Planunterlagen zu finden: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Brandenburg/2023/0206_Anhoerung_Ersatzneubau_EUe_Euloer_Strasse_Forst.html

1.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 03.05.2023 - beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, Steglitzer Damm 117, 12169 Berlin, oder bei der oben genannten Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

2.

Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

3.

Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt anstelle einer mündlichen Erörterung eine Online-Konsultation durchführen (§ 5 Abs. 1, 2 PlanSiG). Findet ein Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation statt, werden diese ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6.

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

8.

Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise.

Forst (Lausitz), den 28.02.2023

Simone Taubenek
Hauptamtliche Bürgermeisterin