Vorlage: SVV/0527/2023
Beschluss zur Offenlegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan "Energiepark Bohrau" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit verändertem Geltungsbereich und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss:
- den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ zu verändern. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.
- den Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der textlichen Festsetzung (Teil B), in der Fassung vom 17.01.2023. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden gebilligt.
- der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Vorlage: SVV/0529/2023
Beschluss zur Offenlegung der Entwurfsunterlagen im Rahmen eines vorbereitenden Bauleitverfahrens mit der Bezeichnung "9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit verändertem Geltungsbereich undzur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss:
- der Geltungsbereich des vorbereitenden Bauleitplans mit der Bezeichnung 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) wird geändert. Der geänderte Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.
- den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung vom 17.01.2023 bestehend aus der Planzeichnung vom 17.01.2023. Die Begründung vom 17.01.2023 wird gebilligt.
- Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 17.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Vorlage: SVV/0531/2023
Mitgliedschaft der Stadt Forst (Lausitz) im Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IDR)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Mitgliedschaft im Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V.
Vorlage: SVV/0540/2023
Statusbericht zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung nahm den Statusbericht zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Stadt Forst (Lausitz) mit Stand vom 07.02.2023 zur Kenntnis.
Vorlage: SVV/0528/2023
Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
- Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) mit Anlagen für das Jahr 2023.
- Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0533/2023/1
Konsolidierung der Personalkosten
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in Fortführung der Grundsatzbeschlüsse SVV 0233/2004 vom 10.09.2004 und SVV 0233/2004/1 vom 13.12.2004 folgende Konsolidierungsmaßnahmen:
- Die maximale Stellenanzahl im Haushaltsplan 2023 und 2024 wird auf 266,538 festgelegt. Darin enthalten sind die geförderten Kiez-Kita-Stellen.
- Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung die Verwendung der zusätzlichen und bisher unbesetzten Stellen vorzuschlagen, um besonders dringliche Stellenbesetzungen vornehmen zu können.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, geeignete Personalstrukturen zu erarbeiten, um die Herausforderungen der nächsten Jahre mit der vorhandenen Stellenanzahl zu bewältigen und bestenfalls Einsparungen bei den Personalkosten zu ermöglichen.
Vorlage: SVV/0524/2023/1
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023.