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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 2/2024
Nichtamtlicher Teil
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Besetzung der Schiedsstelle Forst (Lausitz)

Die Stadt Forst (Lausitz) sucht für die neue Amtsperiode 2024 bis 2029 Interessenten, die sich bereit erklären, als Schiedsfrau/Schiedsmann in der Stadt Forst (Lausitz) tätig zu sein.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren oder zusätzliche Informationen hierzu wünschen, werden gebeten sich bei der

Stadt Forst (Lausitz)

Rathaus

Fachbereich Personal und Verwaltungsservice

Lindenstraße 10-12

03149 Forst (Lausitz)

bei Frau Liebig, Telefon 03562 989-163 bis zum 28. März 2024 zu melden.

Allgemein:

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten.

Für die Stadt Forst (Lausitz) ist eine Schiedsstelle bestimmt. In dieser Schiedsstelle sind zwei Schiedspersonen, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter tätig.

Die berufenen Schiedsleute sollten in der Stadt Forst (Lausitz) bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Die Schiedsleute werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes Cottbus bestätigt. Bewerber für dieses Ehrenamt sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Sie sollten über Rechtsverständnis verfügen und bereit sein, sich Wissen auf dem Gebiet des Rechtswesens anzueignen. Hierzu werden entsprechende Seminare durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Bezirksvereinigung Cottbus durchgeführt.

In der vergangenen Amtsperiode von 2019 bis 2024 wurden durch die Vorsitzende der Schiedsstelle Frau Gabriele Rümmler und der stellvertretenden Vorsitzenden Frau Caroline Behrendt jährlich 3 bis 6 Schlichtungen durchgeführt. Insgesamt wurden 24 Schlichtungen abgehalten. In 14 Fällen war die Schlichtung erfolgreich.