Vorlage: SVV/0677/2024/1
Beratung und Beschlussfassung über
die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2024
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2024.
Vorlage: SVV/0687/2024
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zum 31.12.2021
Die Stadtverordnetenversammlung stellte den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zum 31.12.2021 gemäß § 12 (3) der Betriebssatzung fest.
Vorlage: SVV/0688/2024
Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) für das Wirtschaftsjahr 2021
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschloss aufgrund der bestätigten Prüfung des Jahresabschlusses 2021 die Entlastung des Werkleiters des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz), Herrn Sven Zuber, und die Entlastung des Werkleiters, Herrn Stefan Palm, für das Wirtschaftsjahr 2021.
| Vorlage: SVV/0686/2024 | |
| Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) | |
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) mit Anlagen für das Jahr 2024. |
| 2. | Die Festsetzung nach S 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. |
Vorlage: SVV/0674/2024
Abwägungsbeschlüsse und Beschlussvorschlag Bebauungsplan "Energiepark Bohrau"
Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Planzeichnung ist in der Anlage 4 beigefügt. Die Anlagen 1a – 1c, 2, 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0676/2024
Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung "9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)"
Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Planzeichnung ist in der Anlage 4 beigefügt. Die Anlagen 1a, 1b, 2, 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-/Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" nach § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Gebietskulisse für das Bund-/Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ als Grundlage für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahmen „Industrie Kultur Zentrum Forst“ – Aufwertung, Rückbau und Sanierung, Sicherung und Erwerb (1.1) sowie Forst Süd-Rückbau (1.2) nach § 171 b Abs. 1 BauGB entsprechend der Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Forst-Nordstadt", geändert durch die Änderung des Satzungsbeschlusses über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB (Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet "Forst-Nordstadt")
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Forst-Nordstadt“, geändert durch die Änderung des Satzungsbeschlusses über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB (Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet „Forst-Nordstadt“)
Die Anlage 1, 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0680/2024
Gemeinsames Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbau B 112, ABS 012, OD Forst, Cottbuser Straße 2. BA, Abschnitt Hotel Haufe bis einschließlich Knotenpunkt Cottbuser Straße / Euloer Straße und Euloer Straße, Abschnitt Cottbuser Straße bis Falkenstraße
hier: Überprüfung der Planungsgrundsätze
Vorlage: SVV/0696/2024
Vereinbarung zum Notfallverbund Kulturgutschutz Cottbus - Spree-Neiße
Auf Grundlage des Beschlusses SVV/0634/2023 „Beitritt der Stadt Forst (Lausitz) zum Notfallverbund Kulturgutschutz Cottbus – Spree-Neiße“ vom 10.11.2023 wurde der in der Anlage beigefügten Vereinbarung zugestimmt.
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt die Vereinbarung abzuschließen.
Künftige Änderungen in der Vereinbarung sind der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen.
Öffnung der Sporthallen für Vereine innerhalb der Ferienzeit
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Überprüfung für eine durchgehende Öffnung der städtischen Sporthallen in der Ferienzeit.
Vorlage: SVV/0679/2024
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 479.000,00 Euro
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigte die Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf vom 18.01.2024 über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 479.000,00 Euro.
| Vorlage: SVV/0684/2024 | |
| Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 12 | |
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, die Beschlussvorlage Nr. SVV/0596/2023 vom 22.09.2023 aufzuheben. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Entbehrlichkeit der Grundstücke in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 12, Flurstück 96/1 (Teilfläche) und Flurstück 96/2 gemäß § 79 BbgKVerf i.V.m. dem Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009. |
| 3. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 12, Flurstück 96/1 (Teilfläche ca. 428 m²) und Flurstück 96/2 (Gesamtfläche 50 m²), belegen 03149 Forst (Lausitz), Jänickestraße (siehe Lageplan). |
Vorlage: SVV/0697/2024
Abschluss eines Vergleichs gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 18 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigte den im Verfahren des Landgerichts Cottbus, AZ: 4 O 7/22, anlässlich der mündlichen Verhandlung am 31.01.2024 unter Widerruf abgeschlossenen Vergleich. Dieser Vergleich soll mithin durch das in dem Verfahren bevollmächtigte Rechtsanwaltbüro nicht wiederrufen werden.
Das Protokoll vom 31.01.2024 wird zur Kenntnis gegeben. (Anlage 1)