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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 09. Juni 2024

Die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahlen

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der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

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des Ortsbeirates des Ortsteils Bohrau/Bórow

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des Ortsbeirates des Ortsteils Briesnig/Rjasnik

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des Ortsbeirates des Ortsteils Groß Bademeusel/Wjelike Bóžemysle

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des Ortsbeirates des Ortsteils Klein Bademeusel/Małe Bóžemysle

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des Ortsbeirates des Ortsteils Groß Jamno/Wjelike Jamne

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des Ortsbeirates des Ortsteils Klein Jamno/Małe Jamne

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des Ortsbeirates des Ortsteils Mulknitz/Małksa

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des Ortsbeirates des Ortsteils Naundorf/Glinsk

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des Ortsbeirates des Ortsteils Horno/Rogow und

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des Ortsbeirates des Ortsteils Sacro/Zakrjow

am 09. Juni 2024 findet gemäß § 37 Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 38 Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)

am:

Dienstag, 09. April 2024

um:

16:30 Uhr

im:

Rathaus Stadt Forst (Lausitz), Sitzungsraum 204 - 2. Etage

Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

statt.

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Stellt der Wahlausschuss fest, dass die Anzahl der Bewerbenden in keinem Fall ausreicht, um mindestens die Hälfte der nach § 6 Absatz 2 und 3 oder § 20 Absatz 5 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 BbgKWahlG vorgesehenen Sitze zu besetzen, so sagt der Wahlleiter die Wahl ab und macht dies unverzüglich öffentlich bekannt.

Der Wahlausschuss ist nach § 16 Absatz 3 BbgKWahlG beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind.

Sandro Glode
Wahlleiter