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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 2/2025
Nichtamtlicher Teil
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Vorsorge für den Ernstfall: Wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann

Niemand denkt gern daran, doch Krankheit oder Behinderung können dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. In solchen Situationen ist es wichtig, vorausschauend vorzusorgen.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein gutes Mittel, um eine Vertrauensperson zu benennen, die in solchen Fällen Entscheidungen trifft und handelt. Doch was tun, wenn man alleinstehend ist oder niemanden im Umfeld hat, der diese Aufgabe übernehmen könnte?

Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, eine gesetzliche Betreuung zu beantragen. Diese Betreuung kann von ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuern übernommen werden. Im Landkreis Spree-Neiße unterstützt die Betreuungsbehörde bei der Vermittlung geeigneter Betreuer.

Und wer hilft den Vorsorgebevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuern bei der Ausübung ihres anspruchsvollen Amtes?

Hier bietet der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. wertvolle Hilfe. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten und begleiten die Ehrenamtler.

Zudem helfen wir bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten,

Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen bzw. halten entsprechende Vordrucke bereit.

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Unser Angebot ist kostenfrei.

Kontakt:

Betreuungsstelle Forst des Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e.V.

Cottbuser Str. 5 in 03149 Forst (Lausitz)

Tel.: 03562 2307

Mail: forst@lebenshilfe-betreuungsverein.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.lebenshilfe-betreuungsverein.de