Vorlage: SVV/0547/2023
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
hier: Beauftragung der Entwurfsplanung für die Sanierung des Stadions am Wasserturm
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss:
| 1. | den Beschluss SVV/0400/2022/2 aufzuheben. |
| 2. | die Beauftragung der Entwurfsplanung für die Sanierung des Stadions am Wasserturm in der Variante 1 lt. Anlage 1. |
| 3. | Die Entwurfsplanung wird gemäß § 4 Pkt. 5 der Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgelegt. |
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Vorlage: SVV/0558/2023
Abberufung Frau Gabriele Rogosky als Rechnungsprüferin zum 30.06.2023
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss auf der Grundlage des § 101 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Abberufung von Frau Gabriele Rogosky als Rechnungsprüferin der Stadt Forst (Lausitz) zum 30.06.2023.
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Vorlage: SVV/0559/2023
Berufung von Frau Katja Herzberg als Rechnungsprüferin zum 01.04.2023
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss auf der Grundlage des § 101 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Berufung von Frau Katja Herzberg als Rechnungsprüferin der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.04.2023.
Vorlage: SVV/0560/2023
Bestätigung der Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung
Pappelstraße zwischen Akazienstraße und Schwerinstraße in Forst (Lausitz)
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Pappelstraße zwischen Akazienstraße und Schwerinstraße in Forst (Lausitz).
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Vorlage: SVV/0565/2023
Vollzug der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
hier: Beschluss zum widerruflichen Vergleich Wehrinselstraße auf Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschloss, dem widerruflichen Vergleich mit folgendem Inhalt zuzustimmen:
| 1. | Die Reduzierung des Beitrages für das Grundstück Flur 24, Flurstück 212 um 50 %. Somit wird ein Betrag von 2.239,74 EUR festgesetzt. |
| 2. | Die Reduzierung des Beitrages für das Grundstück Flur 26, Flurstück 12 um 50 %. Somit wird ein Betrag von 18.464,54 EUR festgesetzt. |
| 3. | Die Kosten beider Verfahren werden jeweils gegeneinander aufgehoben sowie die Gerichtskosten hälftig geteilt. |
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Vorlage: SVV/0568/2023
Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO "Ersatzbeschaffung eines Vorausrüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr Forst (Lausitz)"
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte, dass das Vergabeverfahren für die Ersatzbeschaffung eines Vorausrüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Vorlage: SVV/0506/2022 (neu)
Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschloss die Ehrung einer verdienten Persönlichkeit mit der Ehrenmedaille der Stadt Forst (Lausitz).
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Vorlage: SVV/0524/2023/2
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023.
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Vorlage: SVV/0537/2023/1
Errichtung von Trinkwassersäulen (Wasserspender)
Die Verwaltung wurde beauftragt:
Bis zum 1. September 2023 die Errichtung von Trinkwassersäulen (Wasserspender) zum Beispiel an den Standorten: Oder-Neiße-Radweg (am Rosengarten), am Kegeldamm sowie in der Cottbuser Straße/ Promenade zu prüfen und entsprechend zu berichten.
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Vorlage: SVV/0542/2023
Erklärung der Bauherrenfunktion im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses zur Realisierung des "Freizeitareals Keune" auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB (Wandlung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB "Freizeitareal Keune" in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit dem Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) erklärt ihre Bauherrenfunktion im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses zur Realisierung des „Freizeitareals Keune“ auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, Verfahrenstyp Bebauungsplan der Innenentwicklung (Wandlung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Freizeitareal Keune“ in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit dem Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) vorbehaltlich
| - | der Bestätigung der nachfolgenden Vorlage SVV/0543/2023 |
| - | der Bereitschaft zur Übernahme von Planung- und Erschließungskosten (Projekt zur zukünftigen Planung bereits vorliegend) |
| - | der Realisierung innerhalb der nächsten 5 Jahre unter der Prämisse der zum maßgeblichen Zeitpunkt bereitstehenden notwendigen Fördermittel |
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Vorlage: SVV/0543/2023
Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Freizeitareal Keune", Verfahrenstyp: Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB in der Fassung vom 04.04.2022
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungenund Bedenken im Rahmen der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die als Anlage 1 beigefügte Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Freizeitareal Keune“, Verfahrenstyp Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. |
Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Anlagen 1 - 7.2 sind Bestandteil des Beschlusses.
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Vorlage: SVV/0544/2023
Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz), Ortslage Eulo
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschloss auf der Grundlage der vorliegenden Entwicklungsstudie (Anlage 1) die Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz) in der Ortslage Eulo unter nachfolgenden Prämissen:
Entwicklung der Sportstätte vorrangig als Nachwuchszentrum für den Fußballsport mit qualitativ hochwertigem und witterungsunabhängigem Trainings- und Spielbetrieb des SV Lausitz Forst e.V. sowie Fortführung der Kooperation zwischen dem SV Lausitz Forst e.V. und dem freien Träger der Evangelischen Grundschule Forst zur Mitbenutzung der Sportanlage für sportliche Aktivitäten durch den Schulsport, Hort und in der Freizeit.
Schaffung nachhaltiger Nutzungsbedingungen durch folgende Einzelmaßnahmen:
| a) | erforderliches Bauleitplanverfahren (Maßnahme 0 in der Anlage 1 und 2) |
| b) | erforderliche Voruntersuchungen Bestandsaufnahmen/Fachgutachten/Vermessungen (Maßnahme 1 in der Anlage 1 und 2) |
| c) | Errichtung eines Funktionsgebäudes mit Sporthalle sowie feste Grundausstattung Variante 1 (Vorzugsvariante): Teilrückbau und Erweiterung (Teilneubau) der Sporthalle und Rückbau / Neubau eines Sozialtraktes am bisherigen Standort (Maßnahme 2 in der Anlage 1 und 2) |
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Vorlage: SVV/0548/2023
Bestätigung der Abschlussempfehlungen zum künftigen Raumprogramm der Grundschule Keune inklusive Sporthalle mit Freisportflächen sowie dem Hort
„Pfiffikus“ ab 2023
| 1. | Die in der Anlage 1 bis 3 aufgeführten Abschlussempfehlungen zum künftigen Raumprogramm der Grundschule Keune, einschließlich der Sporthalle mit Freisportfläche und Hort „Pfiffikus“ wurden als Grundlage für weitere Planungen bestätigt. |
| 2. | Der Beschluss SVV/0309/2016 „Bestätigung der Abschlussempfehlungen zum künftigen Raumprogramm der Grundschule Keune und Beauftragung von Machbarkeitsstudien“ vom 15.07.2016 wurde im Punkt 1 (Bestätigung des Raumprogramms) aufgehoben. |
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Vorlage: SVV/0554/2023
Grundsatzbeschluss „Neuer Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten“
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss, den neuen Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten mit folgenden Festlegungen zu entwickeln (Anlage): | |
| a) | Errichtung eines Neubaus mit Zutrittskontrolle und Toilettenbereich für Besucher |
| b) | Errichtung einer Fahrradinfrastruktur im Eingangsbereich |
| c) | Barrierefreie Neugestaltung des Kurvenbereiches der Wehrinselstraße im Übergang vom Besucherparkplatz zum Neubau |
| 2. | Die Verwaltung wird ermächtigt, im Kooperationsprogramm INTERREG VI unter der Leadpartnerschaft der Stadt Cottbus als Partner für oben genanntes Projekt zu agieren. | |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Aufgabenstellung für die Planungsleistungen auf der Grundlage dieses Beschlusses zu erarbeiten. | |
| 4. | Der Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing und der Ausschuss für Planung sind über den Fortlauf des Projektes zu informieren. | |
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
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Vorlage: SVV/0556/2023
Vertragliche Vereinbarung freiwilliger Zuwendungen von Betreibern von bereits
bestehenden Windkraft- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, mit den Betreibern bereits bestehender Windkraft- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen, die das Gemeindegebiet der Stadt Forst (Lausitz) betreffen, eine vertragliche Vereinbarung über freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistungen gemäß § 6 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zu treffen.
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Vorlage: SVV/0562/2023
Bestätigung der Gesamtkonzeption zum Museum
| 1. | Die Gesamtkonzeption wurde bestätigt. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, die Gesamtkonzeption im Rahmen der ausgewiesenen Ausgaben für die Einrichtung des Museums in maximaler Höhe von 5.570.134 Euro umzusetzen, sofern die finanziellen Mittel aus Förderung und Eigenmittel zur Verfügung stehen. |
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Vorlage: SVV/0563/2023
Gesellschafterangelegenheit der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH (FWG)
hier: Bestellung Geschäftsführung
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) ermächtigte und beauftragte die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Forst (Lausitz) in der Gesellschafterversammlung der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH, Frau Dagmar Klinke, in der Funktion (Organstellung) als Geschäftsführerin über den 01.05.2024 hinaus bis zu weiteren 5 Jahren zu bestellen.
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Vorlage: SVV/0566/2023
Vorbereitung zur Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in ordentliche Gerichtsbarkeiten.
Hier: Beratung und Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht
Die Stadtverordnetenversammlung wählte auf der Grundlage des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Kreis der Bewerber für die Vorschlagsliste folgende Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl.