Aufgrund § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I.07, [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) in ihrer Sitzung am 31.05.20024 folgende Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) beschlossen.
Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.03.2016
In der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.03.2016, wird im Punkt IV-Gebühren im Fachbereich Bürgerservice ff. Gebühr neu aufgenommen:
| 4.8. | Ausstellung Lichtbild mittels Fotokabine zur Beantragung von Ausweis- und Passdokumenten | 8,00 |
Die Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz)/ tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.