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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) am 31.05.2024

Vorlage: SVV/0702/2024

Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.

Die Anlage 2 - Gegenüberstellung alte Fassung / neue Fassung gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.


Vorlage: SVV/0716/2024/1

Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.03.2016

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.03.2016-Neuaufnahme Punkt 4.8 in der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung (Gebühren im Fachbereich Bürgerservice) gemäß Anlage 1


Vorlage: SVV/0717/2024

Neuwahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle Forst (Lausitz)

Für die Neubesetzung der Schiedsstelle Forst (Lausitz) stehen 2 Kandidaten zur Wahl.

Für die Amtsperiode 2024 bis 2029 wurden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt.


Vorlage: SVV/0718/2024

Beschluss über die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) im Arbeitskreis des Braunkohleausschusses – Tagebau Jänschwalde

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) im Arbeitskreis des Braunkohleausschusses- Tagebau Jänschwalde durch Frau

Katrin Schön, Sachbearbeiterin Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz)


Vorlage: SVV/0708/2024

Beauftragung der Prüfungen des Jahresabschlusses 2023 für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße vorzuschlagen, die Dr. Dornbach und Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Prüfungen des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zu beauftragen.

Die Werkleitung des Eigenbetriebes wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten.


Vorlage: SVV/0692/2024

Freiraumplanung Innenstadt Forst (Lausitz)

hier: Entwicklung Grüne Mitte auf der Grundlage des Ergebnisses des Realisierungswettbewerbes für den Teilbereich 5.1

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Entwicklung des Teilbereiches 5.1 auf der Grundlage der Entwurfsplanung lt. Anlage 1.

2.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2018 (SVV/0605/2018) wird im Punkt 2 wie folgt geändert:

„Entwicklung der Freiflächen mit einer Wasserspielfläche einschließlich Ausstattung“

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die modifizierte Planung aus dem Realisierungswettbewerb mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) abzustimmen und die Ergänzung / Änderung des Umsetzungsplanes für den Teilbereich 5.1 zu beantragen.


Vorlage: SVV/0693/2024

Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule und des Hortes "Pfiffikus" in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule und des Hortes „Pfiffikus“ in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz).

Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


Vorlage: SVV/0695/2024

Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Hort

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Hort.

Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gegeben.

Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


Vorlage: SVV/0703/2024/2

Ausgleichsbepflanzung und Aufforstung Bioenergiepark Forst (Lausitz)

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin mit der Einleitung eines Umsetzungsplans der Ausgleichsbepflanzung, in der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bioenergiepark Forst (Lausitz) im Jahr 2009 festgelegten Größenordnung, unter Beachtung folgender Schwerpunkte:

1.

Schaffung von natürlichem Sicht- und Lärmschutz

2.

Der Betreiber der Biogasanlage informiert die Stadt und die betroffenen Anwohner über die Ergebnisse der regelmäßigen BIMSCH Prüfungen

3.

Verbesserung des Landschaftsbilds durch die Integration von standortgerechten, heimischen Pflanzen, um eine harmonische Einbindung der Anlage in der Umgebung zu fördern.

4.

Förderung der Biodiversität zur Steigerung der ökologischen Vielfalt

Die Maßnahmen sind spätestens bis 31.12.2025 vollständig umzusetzen, die Stadtverordnetenversammlung ist über den Verlauf zu informieren.


Vorlage: SVV/0710/2024

Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Standort Wirtschaftsdüngerlager" mit gleichzeitiger partieller Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (hier: 16. Änderungsverfahren)

1.

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsdüngerlager“ (i.S.d. § 11 BauNVO). Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ (Parallelverfahren). Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Vorlage: SVV/0713/2024

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

hier: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) für die Dorfstraße im unbefestigten Bereich (Straßenabschnitt 03 und 04 gemäß Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz)), OT Sacro

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) laut Anlage 1 für die Dorfstraße im unbefestigten Bereich der Straßenabschnitte 03 und 04 laut Anlage 2.

Die Anlage 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.


Vorlage: SVV/0719/2024/1

Fortführung des Einzelhandelskonzeptes Forst (Lausitz)

Die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) wird beauftragt, die Fortschreibung des kommunalen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2016 bis zum I. Quartal 2025 durchzuführen.


Vorlage: SVV/0720/2024

Prüfung und Errichtung zweiter baulicher Rettungsweg sowie Ertüchtigung von Räumen im Dachgeschoss des Altbaus der Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz)

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Benehmen mit der Schulleitung und der Unteren Denkmalschutzbehörde, die Errichtung des zweiten baulichen Rettungsweges für das Dachgeschoss im Altbau der Gutenberg Oberschule in Forst (Lausitz) zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung einen Umbau- und Sanierungsvorschlag für die dadurch nutzbar werdenden Räume zu unterbreiten.


Vorlage: SVV/0722/2024

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Forster Sportverein Schwarz-Weiß Keune e.V., Sanierung und Modernisierung eines Sportplatzes zu einem sportlichen, ökologischen und sozialen Integrationszentrum einer Kleinstadt

hier: Festsetzung des Projektumfanges zur Erreichung der vereinbarten Ziele

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt folgenden Projektumfang für die Sanierung, Modernisierung und Erneuerung durch nachstehende (Teil-)Maßnahmen im Finanzplanzeitraum 2022 bis 2027 für die Sportanlagen des Vereins Schwarz-Weiß Keune e.V. u.a.:

a)

im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bis 12/2025

-

Sanierung und Modernisierung des Vereinsgebäudes

-

Anbau von Umkleidekabinen incl. der Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Forderungen zu erneuerbaren Energien sowie die Sanierung der Gebäudehülle

b)

entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Goldenen Plans Brandenburg 2021 – 2024 (GPB)

-

hier: Errichtung einer Flutlichtanlage

c)

aus Haushaltsmitteln, u.a. im Rahmen der HH-Planung 2024 ff. der Stadt Forst (Lausitz)

-

Erneuerung einer Zaunanlage

d)

Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff. der Stadt Forst (Lausitz)

-

Erhaltung der vorhandenen Beleuchtung sowie der barrierefreien Stellplätze

e)

Ertüchtigung des vorhandenen Brauchwasserbrunnens zur Bewässerung der Sportanlage (bereits realisiert)

2.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hebt den Beschluss SVV/0659/2023 vom 26.01.2024 auf.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Antrag auf Festsetzung des Projektumfanges im Bundesprogramm beim Fördermittelgeber erneut einzureichen.

4.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird über die Entscheidungen informiert.


Vorlage: SVV/0714/2024

Grundstücksverkauf Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 35

1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entbehrlichkeit des Grundstückes in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 35, Flurstück 228, gemäß § 79 BbgKVerf i. V. mit dem Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Grundstückes in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 35, Flurstück 228, in einer Größe von 955 m², belegen 03149 Forst (Lausitz), neben der Domsdorfer Straße (siehe Lageplan).


Vorlage: SVV/0724/2024

Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“.

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf vom 23.05.2024 über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens.


Vorlage: SVV/0723/2024

Personalangelegenheit zur Besetzung der Fachbereichsleitung Stadtentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Besetzung des Fachbereichsleiters Stadtentwicklung zum 01.08.2024.