Vorlage: SVV/0106/2025
Außerplanmäßige Auszahlung des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung im Wirtschaftsjahr 2025 für das Investitionsvorhaben EZG PW Dornbuschweg, 3. Abschnitt, 2. TA Ackerstraße
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die im Wirtschaftsplan 2025 bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für die Jahresscheibe 2025 für die erforderliche Erneuerung der Schmutzwasserableitung in der Ackerstraße und den Rückbau der abwassertechnischen Anlagen in der Zuständigkeit des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ auf dem Grundstück der „Öko-Gärtnerei Keune“ (Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33, Flurstück 778/5.
Vorlage: SVV/0100/2025 (neu)
Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Die Anlage 2 - Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung - gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0096/2025 (neu)
Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Die Anlage 2 - Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung - gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0101/2025
Verzicht auf die Aufstellung von Gesamtabschlüssen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 81 Absatz 9 Satz 1 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Verzicht auf die Aufstellung von Gesamtabschlüssen für die Stadt Forst (Lausitz) bis auf Widerruf.
Vorlage: SVV/0102/2025
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab dem Jahr 2025.
Vorlage: SVV/0110/2025
Bestätigung der Entwurfsplanung der neuen Dauerausstellung im Brandenburgischen Textilmuseum
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Entwurfsplanung zur Gestaltung der neuen Dauerausstellung im Brandenburgischen Textilmuseum.
Vorlage: SVV/0103/2025/1
Vereinsnutzung des Festplatzes in der Triebeler Straße
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, § 1 Abs. 2 S. 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für den Festplatz zu streichen und nach § 4 Ziffer 1.1 a, den Buchstaben a.a einzufügen "Das Nutzungsentgelt für die Nutzung durch Parteien beträgt 75 € pro Tag."
| Vorlage: SVV/0108/2025 | |
| Grundstücksverkauf im "Logistik- und Industriezentrum Lausitz", Gemarkung Forst (Lausitz), TG 4A | |
| 1. | Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlage SVV/0816/2013 vom 15.03.2013 – „Erklärung der Entbehrlichkeit von Grundstücken und Beauftragung zur Vermarktung“. Bezüglich des Kaufgegenstandes wird die Entbehrlichkeit gemäß § 87 BbgKVerf (§ 79 BbgKVerf a.F.) i.V.m. Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern 2/2009 festgestellt. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf einer Teilfläche in der Gemarktung Forst (Lausitz). |
Vorlage: SVV/0119/2025
Vollzug des § 62 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007.
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO – „Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz) – LOS 1,2 und 3 – Winterperioden 2025 bis 2028“
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt, dass das Vergabeverfahren zur Vergabe der Leistung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.