Vorlage: SVV/0579/2023
Bestätigung der Ausführungsplanung für die Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerung der Kläranlage Forst (Lausitz).
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte die Ausführungsplanung für die Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerung der Kläranlage Forst (Lausitz).
Vorlage: SVV/0567/2023 (neu)
Nachhaltige Entwicklung des Schul-, Sport- und Freizeitzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am Wasserturm
hier: Anpassung von Beschlüssen und Ausschreibung von Planungsleistungen
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss, den Antrag auf Befreiung der für die Kampfbahn Typ-C relevanten Teile der Allee gemäß § 67 BNatSchG mit den vom Landkreis geforderten Unterlagen zu stellen. Der entsprechende Bescheid ist den Stadtverordneten sofort zur Kenntnis zu geben. Die Betreiber der betroffenen Strom- und Niederschlagswasserleitungen werden aufgefordert, ein Angebot zur Durchführung der für die Laufbahn Typ-C notwendigen Maßnahmen zu erstellen. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragte die Bürgermeisterin die Planungsleistungen (zunächst Leistungsphasen 1 und 2) für die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes zur Nutzung als Kinder und Jugendzentrum neben dem Stadion am Wasserturm auszuschreiben. Es wird geprüft, ob bestehende Planungsverträge genutzt werden können. |
| 3. | Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte die Bürgermeisterin, das integrierte Entwicklungskonzept „Forster Innenstadt“ im Programm „Soziale Stadt“ – Investitionen im Quartier / „Sozialer Zusammenhalt“ fortzuschreiben und das Einzelvorhaben „Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“ als wichtigen Bestandteil einzufügen. Damit kann das Einzelvorhaben Bestandteil des Umsetzplanes 2024-2026 im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird eine Voranfrage auf Genehmigungs- und Förderfähigkeit des Einzelvorhabens 'Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm' im Programm "Sozialer Zusammenhalt" beim LBV Cottbus gestellt. |
Vorlage: SVV/0571/2023
Beschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Südstadt, Teilgebiet 4A (5,6) a) Anlage 1: Stellungnahmen derberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Der Geltungsbereich der zukünftigen Satzung ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0573/2023
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über die Öffentliche Ausschreibung nach VOB/ADigitalisierung und AMOK-Anlage für alle 4 Schulen (insgesamt 8 Lose)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigte die Vergabe für die Maßnahme Digitalisierung und Amok-Anlage für alle 4 Schulen (insgesamt 8 Lose) an die Firma
SPIE Information & Communication Service GmbH
Teltokanalstraße 2
12247 Berlin
zu einem Bruttoangebotspreis von insgesamt 1.529.460,65 EUR.
Die Verwaltung wurde beauftragt, zu Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0578/2023
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) in Höhe von 1.500.000,00 Euro
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigte die Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf vom 15.05.2023 über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 1.500.000,00 Euro bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Vorlage: SVV/0580/2023
Bürgerbudget für die Stadt Forst (Lausitz)
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend der Anlage 1. |
| 2. | Die Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Forst (Lausitz) (Einwohnerbeteiligungssatzung – EbetS-) ist entsprechend anzupassen. |
Vorlage: SVV/0581/2023
Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Entwicklung Standort Wichern-Schule" (Aufstellungsbeschluss) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wicher-Schule“. Planungsziel ist die Sicherung des Schulstandortes einschließlich erforderlicher Erweiterung, es soll eine Gemeinbedarfsfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und eine Fläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Vorlage: SVV/0583/2023
Nachhaltige Entwicklung des Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz)
Der Stadtverordnetenbeschluss SVV/0562/2018 wurde aufgehoben.
Vorlage: SVV/0584/2023
1. Änderungssatzung Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die 1. Änderungssatzung Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung.
Vorlage: SVV/0585/2023
Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für den Festplatz
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für den Festplatz lt. Anlage 1.
Vorlage: SVV/0586/2023
Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit dem 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße" zu einer Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) fasste einen Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“ in eine Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“.
Der Geltungsbereich der angedachten neuen Klarstellungssatzung mit den Veränderungen gegenüber der Altsatzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Die Anlage ist Teil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0587/2023
Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Wohnpark Am Hirschsprung" (Aufstellungsbeschluss)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Wohnpark Am Hirschsprung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit dem Ziel der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Eine frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) wird durchgeführt.
Vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zur regulären Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Wohnpark am Hirschsprung“ ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der FDS Immobilien- und Vermarktungsgesellschaft mbH auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung rechtswirksam abzuschließen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0588/2023
Grundstücksankauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 26
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Ankauf des Grundstückes Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 26, Flurstücke 8/5, 8/7, 10, 11 und 12 mit einer Fläche von 33.906 m², gelegen an der Wehrinselstraße 41 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu einem Kaufpreis von 0,-- Euro, zzgl. Nebenkosten.
Vorlage: SVV/0590/2023
Aufhebung SVV/0448/2022 - Förderprogramm Graue Flecken - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Aufhebung des Beschlusses SVV/0448/2022 - Förderprogramm Graue Flecken - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Vorlage: SVV/0591/2023
Förderrichtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit Richtlinie 2.0)
Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, für die Stadt Forst (Lausitz) die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgungssituation im Landkreis Spree-Neiße gem. §3 Abs.1 S.1 Nr.2, Abs.3 GKGBbg i.V.m. §5 Abs.1 S.1 Alt.2 GKGBbg abzuschließen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0592/2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Aufbau einer Infrastruktur für unbemannte Flugsysteme (UAS) außerhalb der Sicht (BVLOS) in der Lausitz – "BVLOS Area Lausitz"
Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, für die Stadt Forst (Lausitz) die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine Interkommunale Zusammenarbeit zum Aufbau einer Infrastruktur für unbemannte Flugsysteme (UAS) außerhalb der Sicht (BVLOS) in der Lausitz – „BVLOS Area Lausitz“ mit dem Landkreis Spree-Neiße, den Städten Spremberg und Guben, sowie der Gemeinde Neuhausen/ Spree und der Flugplatzgesellschaft Cottbus/Neuhausen mbH abzuschließen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.