Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Baumaßnahme wird ein Erörterungstermin über die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen durchgeführt.
| Die Erörterung findet statt am: | 9. Oktober 2023 |
| um: | 11:00 Uhr |
| im: | Sitzungssaal L 204 im Neuen Rathaus |
| Ort: | Lindenstraße 10-12 03149 Forst (Lausitz) |
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) zu geben.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht fristgerecht, z. B. im Erörterungstermin erstmalig erhobene Einwendungen, werden nicht berücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage der den Einwendern übersandten Einladung in Verbindung mit dem Personalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auch im Internet auf der Homepage des Landesamtes für Bauen und Verkehr unter dem Navigationspunkt: Verkehr -> Anhörung und Planfeststellung -> Verkehrsträger auswählen -> laufende Anhörungsverfahren -> Link zu PlanFM oder https://lbv.brandenburg.de/anhorung-und-planfeststellung-24703.html unter dem jeweiligen Vorhaben veröffentlicht.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Die Vorhabenträger und dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Forst (Lausitz), den