Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Andere Bekanntmachungen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat in Ihrer Sitzung am 07.07.2023 einen Beschluss gefasst zur Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit dem 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“ zu einer Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“ (Vorlagen Nr.: SVV/0586/2023).

Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Trotzdem eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für Satzungen nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht vorgeschrieben sind, wird aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit (Transparenz der Planung) und aus Gründen der Rechtssicherheit (beabsichtigte Einbeziehung einer größeren Baulücke) eine Offenlegung gem. § Abs.2 BauGB und eine Beteiligung von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Fachbereich Stadtentwicklung im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz), Cottbuser Straße 10 (Technisches Rathaus) unterrichten lassen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Offenlegung des Entwurfes der Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“ wird in einem gesonderten Amtsblatt mit konkreten Angaben zum Offenlegungszeitraum und zum Offenlegungsort angekündigt.