Die Abnahme der Grünstreifen sowie der Entwässerungsmulden im Buschweg ist nach Ablauf der Fertigstellungspflege erfolgt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Pkt. 4 und 5 in Verbindung mit § 5 Abs. 6 der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung / Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) wird die weitere Pflege der Grünstreifen und Entwässerungsmulden den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen.