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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Information zum Buschweg

Die Abnahme der Grünstreifen sowie der Entwässerungsmulden im Buschweg ist nach Ablauf der Fertigstellungspflege erfolgt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Pkt. 4 und 5 in Verbindung mit § 5 Abs. 6 der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung / Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) wird die weitere Pflege der Grünstreifen und Entwässerungsmulden den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen.