Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss gemäß § 1 Abs.3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs.1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Wohnpark Am Hirschsprung" (Aufstellungsbeschluss)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat in ihrer Sitzung am 07.07.2023 auf Grundlage des § 1 Abs.3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Wohnpark Am Hirschsprung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung mit dem Ziel der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO beschlossen (Beschlussvorlage SVV/0587/2023). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für die Errichtung von Eigenheimen geschaffen werden. Gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 19.200 m² und umfasst die Flurstücke 873, 875, 874 und 872 der Gemarkung Forst, Flur 32.

Eine frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird durchgeführt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt und erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Bekanntmachung im Amtsblatt.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnpark Am Hirschsprung“ wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.

Forst (Lausitz), den 10.07.2023

Simone Taubenek
Hauptamtliche Bürgermeisterin