Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 07.07.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ beschlossen (Beschlussvorlage SVV/0581/2023).
Planungsziel ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes „Wichern-Schule“. Es ist geplant, Gemeinbedarfsflächen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB auszuweisen.
Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Geltungsbereich ist ca. 15.835 m² groß und umfasst das Flurstück 181/2 der Gemarkung Forst, Flur 20.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer gesonderten Bekanntmachung im Amtsblatt.
Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wichern-Schule““ ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt (Beschlussvorlage Nr. SVV/0581/2023).
Forst (Lausitz), den 10.07.2023
Simone Taubenek
Hauptamtliche Bürgermeisterin