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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs.1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 07.07.2023 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs.1 BauGB einen Aufstellungsbeschluss für ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0581/2023). Planungsziel ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes „Wichern-Schule“. Es ist geplant, Flächen für Anlagen und Einrichtungen i. S. d. § 5 Abs.2 Nr. 2a BauGB auszuweisen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Geltungsbereich ist ca. 15.835 m² groß und umfasst das Flurstück 181/2 der Gemarkung Forst, Flur 20.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer gesonderten Bekanntmachung im Amtsblatt.

Das vorbereitende Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zu dem Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ (Beschlussvorlage Nr. SVV/0581/2023) durchgeführt.

Forst (Lausitz), den 10.07.2023

Simone Taubenek
Hauptamtliche Bürgermeisterin