Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 07.07.2023 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs.1 BauGB einen Aufstellungsbeschluss für ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0581/2023). Planungsziel ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes „Wichern-Schule“. Es ist geplant, Flächen für Anlagen und Einrichtungen i. S. d. § 5 Abs.2 Nr. 2a BauGB auszuweisen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Geltungsbereich ist ca. 15.835 m² groß und umfasst das Flurstück 181/2 der Gemarkung Forst, Flur 20.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer gesonderten Bekanntmachung im Amtsblatt.
Das vorbereitende Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zu dem Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ (Beschlussvorlage Nr. SVV/0581/2023) durchgeführt.
Forst (Lausitz), den 10.07.2023