Vorlage: SVV/0005/2024
Kommunalwahl am 09.06.2024 - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt:
Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Bohrau liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Briesnig liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Groß Bademeusel liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Groß Jamno liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Horno (Rogow) liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Klein Bademeusel liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Klein Jamno liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Mulknitz liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Naundorf liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Sacro liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Vorlage: SVV/0003/2024
Bildung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)
| 1. | Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss besteht aus 10 Stadtverordneten und der hauptamtlichen Bürgermeisterin. |
| 2. | Die hauptamtliche Bürgermeisterin führt den Vorsitz des Ausschusses. |
| 3. | Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss wählt eine/einen erste/ersten, zweite/zweiten Stellvertreter/in des/r Ausschussvorsitzenden. |
| 4. | Die Fraktionen benennen die Mitglieder und den jeweiligen Stellvertreter/in im Haupt- und Wirtschaftsausschuss. |
Vorlage: SVV/0004/2024
Bildung von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)
| Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bildet folgende beratende Ausschüsse: | |
| - | Ausschuss für Bauen und Planung |
| - | Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit |
| - | Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport |
Die Ausschüsse „Finanzen, Ordnung und Sicherheit“ und „Bildung, Soziales und Sport“ bestehen jeweils aus 7 Mitgliedern und 7 sachkundigen Einwohnern.
Der Ausschuss für Bauen und Planung besteht aus 10 Mitgliedern und 10 sachkundigen Einwohnern.
Vorlage: SVV/0002/2024
Abberufung der stellvertretende Wahlleiterin/des stellvertretenden Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abberufung von Frau Kerstin Liebig als stellvertretende Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz).
Vorlage: SVV/0001/2024
Berufung der stellvertretende Wahlleiterin/des stellvertretenden Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 15 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (Bbg KWahlG) i.V.m. § 2 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (Bbg KWahlV)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abberufung von Frau Kerstin Liebig als stellvertretende Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz).
Vorlage: SVV/0727/2024
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Vergabe der Baudurchführung.
Die Verwaltung wird beauftragt den Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0728/2024
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) - Planungsleistung Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule mit Hort im Ortsteil Keune, Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Vergabe der Planungsleistung laut Teil 3, Abschnitt 1 HOAI (Objektplanung für Gebäude und Innenräume) Leistungsphase 1 bis einschließlich Leistungsphase 9 der Grundleistungen laut § 34 Abs. 3 HOAI für das Vorhaben Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule mit Hort in Keune, Forst (Lausitz).
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf der Einspruchsfrist den Zuschlag zu erteilen und zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 der Grundleistungen laut § 34 Abs. 3 HOAI zu beauftragen.