Auf Grund des § 37 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung sind alle Kinder, die für das folgende Schuljahr 2026/2027 in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober 2025 im Land Brandenburg befindet, verpflichtet an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.
Eltern von Kindern, die nicht in einer Kindertagesstätte betreut werden, müssen diese bis zum 19. September 2025 in der Kindertagesstätte „Kinderland“, Am Keuneschen Graben 17 in 03149 Forst (Lausitz), Tel. 03562 7652, anmelden. Die Termine zur Sprachstandsfeststellung werden ihnen dort bekannt gegeben.
Gemäß § 41 Brandenburgisches Schulgesetz müssen Eltern dafür sorgen, dass ihr Kind der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung und einem Sprachförderkurs nachkommt.