Vorlage: SVV/0122/2025 (neu)
Petition der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile Groß Jamno und Klein Jamno an die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zum geplanten Windpark vom 04.04.2025: "Keine Windkraftanlagen und Solaranlagen in unseren Wäldern und auf unseren Feldern!", Initiator und Kontakt Herr Ulrich Mäbert
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung hat die Petition zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, zur förmlichen Beteiligung des 2. Entwurfs des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald in der Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) die Petitionsinhalte mit einzureichen. |
| 3. | Der Petent ist regelmäßig durch die Stadtverwaltung über den Sachstand zu informieren. |
Vorlage: SVV/0132/2025
Beratung und Beschlussfassung über 1. das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2025 2. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2025
| 1. | Das Haushaltssicherungskonzept (Anlage 1) der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2025 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1 mit Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2025 in der Fassung der Anlage 2. |
Vorlage: SVV/0114/2025/1
Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße (EÜ Euloer Straße) hier: Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Abschluss der Vereinbarung für die Kreuzungsmaßnahme „Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst-Cottbus / Euloer Straße (EÜ Euloer Straße)“ nach EKrG mit der DB InfraGO Aktiengesellschaft (DB InfraGO AG) und ermächtigt die Bürgermeisterin, die Vereinbarung über die Kreuzungsanlage EÜ Euloer Straße nach EKrG mit der DB InfraGO AG zu unterzeichnen. |
| 2. | Der Ausschuss für Bauen und Planung wird über den Stand des Bauvorhabens regelmäßig informiert. |
Die Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 EKrG ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0092/2025
Bebauungsplanverfahren "Entwicklung Standort Wichernschule" und "13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)": Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches im 13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sowie zur formellen Offenlegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und gem. § 2 Abs. 2 BauGB
| Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt: | |
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplanes „Entwicklung Standort Wichernschule“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung mit Umweltbericht und Schalltechnischen Gutachten wird gebilligt (Anlagen 2 und 3). Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. |
| 2. | Der Geltungsbereich des „13. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ wird, wie in der Anlage 4 gargestellt, geändert. |
| 3. | Der Entwurf zum „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird gebilligt (Anlagen 5 und 6). Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. |
Die Anlagen 1 bis 6 sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0115/2025
Beschluss zur Änderung des Geltungsbereich des Bebauungsplans "Erweiterung der Deponie Forst" und des "10. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)".
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes erweiternd an das Planfeststellungsverfahren laut Anlage 1 anzupassen.
Vorlage: SVV/0116/2025
Selbstbindungsbeschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe IV
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe IV.
Vorlage: SVV/0121/2025
Übertragung der Sanierung und Modernisierung der kommunalen Einrichtung des Forster Sportvereins Schwarz-Weiß Keune e.V. hier: Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Abschluss des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrags laut Anlage 1. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag zu unterzeichnen. |
| 3. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird zum Projektablauf informiert. |
Vorlage: SVV/0134/2025
Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung "14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägungsergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der Anlage 1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den als Anlage 4 beigefügten Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „14. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“.
Die Teilflächen sind in der beigefügten Darstellung (Anlage 5) zu entnehmen.
Die Anlagen 1 – 5 sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0123/2025
Grundsatzentscheidung zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Forst (Lausitz)
| 1. | Die Stadt Forst (Lausitz) setzt für die eigene Nutzung folgende Verwaltungsstandorte fest: |
| - Rathaus Lindenstraße 10 - 12 |
| - Verwaltungsgebäude Promenade 9 |
| - Verwaltungsgebäude Cottbuser Str. 10 |
| 2. | Die Beschlussvorlage SVV/0629/2011 (Grundsatzentscheidung zur Weiterführung der Stadtbibliothek und der Verwaltungsstandorte, |
| hier: Entscheidung zum Standort vom 02.12.2011) wird im Punkt 3 (Aufgabe des Verwaltungsstandortes Cottbuser Str. 10) aufgehoben. |
| 3. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung der Verwaltungsstandorte Cottbuser Straße 10 und Promenade 9 einzuleiten und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zu akquirieren. Die Stadtverordnetenversammlung wird halbjährlich zum aktuellen Stand informiert. |
Vorlage: SVV/0124/2025/1
Betreibung Krematorium - Verlängerung Pachtvertrag
Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Bürgermeisterin den Pachtvertrag zu verlängern.