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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) am 03.07.2026

Vorlage: SVV/0243/2026/1

Festlegung von Prüfkriterien gemäß § 36a BauGB zur Anwendung des § 246e BauGB (Bau-Turbo)

1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 aufgestellten Kriterien zur Zulassung des beschleunigten Genehmigungsverfahrens nach § 36a Baugesetzbuch.

2.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, anhand der Anlage 1 eine Bewertung der Zulässigkeit vorzunehmen und entsprechend die Entscheidung der Unteren Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

3.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Anträge auf das beschleunigte Genehmigungsver­fahren nach § 36a Baugesetzbuch abzulehnen, wenn ein notwendiger städtebaulicher Vertrag bzw. eine rechtliche Vereinbarung als Voraussetzung für die Genehmigung nach § 36a Baugesetzbuch nicht geschlossen wurde oder der endabgestimmte Entwurf mindestens im Fachausschuss vorberaten wurde.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Vorlage: SVV/0258/2026/1

Beratung und Beschlussfassung über

1. das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2026

2. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2026

  1. Das Haushaltssicherungskonzept (Anlage 1) der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2026 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung (Anlage 2) der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2026.

    a) mit dem Ergebnishaushalt Gesamt 2026 (Anlage 3)

    b) mit dem Finanzhaushalt Gesamt 2026 (Anlage 4)

    c) und dem Zweckvermerk zum Einsatz der Mittel des Sondervermögens (Anlage 5)

Vorlage: SVV/0269/2026/1

Anpassung Kassenkreditrahmen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erhöhung des Kassenkreditrahmens von 48,0 Mio. Euro auf 60 Mio. Euro.

Vorlage: SVV/0270/2026

Grundstücksverkauf Gemarkung Groß Bademeusel, Flur 3

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Groß Bademeusel, Flur 3, gemäß § 87 BbgKVerf (§ 79 BbgKVerf a.F.) i. V.m. dem Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009.
  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Groß Bademeusel, Flur 3.

Vorlage: SVV/0274/2026

2. Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Forst (Lausitz) (Friedhofsgebührensatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Forst (Lausitz) (Friedhofsgebührensatzung).

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Vorlage: SVV/0275/2026

1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz).

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Vorlage: SVV/0278/2026

Antrag für LKW - Durchfahrtsverbot mit Ausnahme von Quell-, Ziel- und Anliegerverkehr

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bürgermeisterin zu verpflichten, bei er zuständigen Straßenverkehrsbehörde unverzüglich ein Prüfverfahren zu veranlassen, mit dem Ziel eines Durchfahrtsverbots für den Schwerlastverkehr (LKW über 7,5 t. zul. Gesamtgewicht), mit Ausnahme von Quell- Ziel- und Anliegerverkehr, für die gesamte Stadt Forst (Lausitz). Als Frist wird der 15.07.2026 gesetzt.

Vorlage: SVV/0281/2026

Vollzug des § 62 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VGV

Vergabe von Verpflegungsleistungen für Kindertagesstätten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt, dass das Vergabeverfahren von Verpflegungsleistungen für die kommunalen Kindertagesstätten und Schulen in der Stadt Forst (Lausitz) nach VGV ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Vorlage: SVV/0282/2026

Vollzug des § 62 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A Straßen-, Kanal- und Leitungsbau Muskauer Straße 3. Bauabschnitt (zwischen Töpferstraße und Triebeler Straße) in Forst (Lausitz)

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Vergabe der Bauleistung „Straßen-, Kanal- und Leitungsbau Muskauer Straße 3. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.

Vorlage: SVV/0283/2026/1

Zukunftsfähige Verwaltung 2031

Strategische Personal- und Organisationsentwicklung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:

1.

Den Stellenumfang der Stadtverwaltung einschließlich der nachgeordneten Einrichtungen ausgehend von 264,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Stellenplan 2026 bis zum Jahr 2031 schrittweise um 10 Prozent auf 238 VZÄ zu reduzieren. Als Zwischenziel wird für das Jahr 2029 ein Stellenumfang von 250 VZÄ festgelegt.

2.

Frei werdende Stellen sind vor einer Wiederbesetzung grundsätzlich auf ihre weitere Notwendigkeit, mögliche organisatorische Veränderungen, Digitalisierungspotenziale sowie alternative Formen der Aufgabenerfüllung zu prüfen. Über die notwendigen Neueinstellungen, wird in jedem Haupt- und Wirtschaftsausschuss berichtet.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die der Zielmarke zugrunde liegenden Rahmenbedingungen regelmäßig zu überprüfen. Sollten sich bis zum Jahr 2031 insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung oder anderer wesentlicher struktureller Veränderungen nachhaltige Veränderungen des Personalbedarfs ergeben, ist die Zielmarke von 238 VZÄ zu überprüfen. Sofern sich hierdurch ein dauerhaft geringerer Stellenbedarf ergibt, ist der Stadtverordnetenversammlung eine Anpassung der Zielmarke mit einem entsprechend niedrigeren Stellenumfang zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Maßnahmen der Personal-, Organisations- und Aufgabenentwicklung schrittweise umzusetzen. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ist halbjährlich über den Stand der Umsetzung zu unterrichten. Im Rahmen der Beschlussfassung über den jeweiligen Haushalt ist der Stadtverordnetenversammlung über den Umsetzungsstand, die erreichten Konsolidierungsergebnisse sowie die weitere Entwicklung zu berichten.