Vorlage: SVV/0593/2023 (neu)
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm
hier: Bestätigung der Entwurfsplanung für den Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes inklusive Abriss
Vorlage: SVV/0614/2023
Vollzug des § 63 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO - "Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz) - LOS 1, 2 und 3 - Saison 2023 / 2024" - ZVS L BA 36/23
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte, dass das Vergabeverfahren zur Vergabe der Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen der Stadt Forst (Lausitz) – Saison 2023 / 2024 – ZVS L BA 36/23 ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Die Verwaltung wurde beauftragte, den Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0616/2023
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach der UVgO - Ersatzneubau Dorfgemeinschaftshaus Klein Bademeusel in Forst (Lausitz), Objektplanung
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte die Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI für die Objektplanung für den Ersatzneubau Dorfgemeinschaftshaus Klein Bademeusel in Forst (Lausitz).
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0617/2023
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Stadt Forst (Lausitz)
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte, dass das Vergabeverfahren nach UVgO zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Stadt Forst (Lausitz) ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0611/2023
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VgV - "Entsorgung des auf der Kläranlage Forst anfallenden Klärschlammes, des Sandfangräumgutes und des Räumgutes aus der Kanalreinigung"
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte, dass das Vergabeverfahren zur Entsorgung des auf der Kläranlage Forst anfallenden Klärschlammes, des Sandfangräumgutes und des Räumgutes aus der Kanalreinigung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Werkleitung wurde beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0612/2023
Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO
"Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen von Grundstücken, der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen in Kleingartenanlagen und des Deponiesickerwassers von der Deponie in Forst (Lausitz)"
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte, dass das Vergabeverfahren für das Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen von Grundstücken, der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen in Kleingartenanlagen und des Deponiesickerwassers von der Deponie für die Jahre 2024-2025 ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Die Werkleitung wurde beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0539/2023 (neu)
Entwicklung des Naturschutzgebietes "Euloer Bruch" einschließlich der Mulknitzer Teichlandschaft
Die Verwaltung wurde beauftragt:
| 1. | Möglichkeiten zur Instandsetzung der nach den Sturmereignissen in 2021/22 zerstörten Wanderschutzhütte, der Wanderwegebeschilderung und der Lehrpfadtafeln etc. zu prüfen. |
| 2. | In Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern, dem Pächter und Betreiber der Teichwirtschaft und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange ein Konzept zur Weiterentwicklung und Aufwertung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes im Bereich der Euloer und Mulknitzer Teiche zu erarbeiten (siehe Anlage) |
| 3. | Die zuständigen Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung kontinuierlich über den Bearbeitungsstand und die Ergebnisse zu 1 und 2 zu informieren. |
Vorlage: SVV/0577/2023 (neu)/1
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm
hier: Änderung des Projektumfanges
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss, aus dem Projekt für die nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm die Teilprojekte „Neuanlage einer Skateranlage“ und „Sanierung des Stadions“ herauszulösen und die Zustimmung zur Änderung des Projektumfanges beim Fördermittelgeber wie folgt einzuholen: | |
| a) | Ersatzneubau Funktionsgebäude |
| b) | Herstellung der Außenanlage inclusive der Besucherterrassen/Freianlagen |
| c) | Vorplanung der Wettkampfbahn Typ C mit den erforderlichen Zuarbeiten für die Antragstellung nach § 67 BNatSchG, inklusive der Antragstellung beim Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Umwelt |
| 2. | Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, beim Fördermittelgeber einen Antrag auf Verlängerung des Zuwendungszeitraumes bis zum 31.12.2026 zu stellen. | |
| 3. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, die Akquise von Fördermittel für das Teilprojekt „Sanierung Stadion“ durchzuführen. | |
| 4. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird über die Entscheidungen des Fördermittelgebers informiert. | |
Vorlage: SVV/0594/2023
Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich der Domsdorfer Straße
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Domsdorfer Straße
Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.
Vorlage: SVV/0595/2023
Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 42
Vorlage: SVV/0596/2023
Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 12
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 12, Flurstück 96/1 (Teilfläche ca. 580 m²) und Flurstück 96/2 (50 m²) belegen 03149 Forst (Lausitz), Jänickestraße. |
Vorlage: SVV/0597/2023
Grundsatzbeschluss für eine innerstädtische Straßenverbindung (Brücke) über die Neiße
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Entwicklung einer innerstädtischen Straßenverbindung (Brücke) über die Neiße am Standort der „Langen Brücke“. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, gegenüber der deutsch-polnischen Regierungskommission den Standort für eine innerstädtische Straßenverbindung an der „Langen Brücke“ als Ergebnis der Machbarkeitsstudie anzuzeigen und um Aufnahme in die Anlage A des Regierungsabkommens vom 21.11.2000 zu bitten. |
| 3. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss, dass die Errichtung der Straßenverbindung für motorisierten Individualverkehr (MIV) + ÖPNV + schwache Verkehre erfolgen soll. |
| 4. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, die erforderlichen Aufgabenstellungen erarbeiten zu lassen, um die Voruntersuchungen für die innerstädtische Straßenverbindung (Brücke), die Brückenprüfung und die denkmalpflegerische Zielstellung zu beauftragen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2024 aufzunehmen. |
| 5. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird in regelmäßigen Abständen über den Stand informiert. |
Vorlage: SVV/0598/2023
Gesellschafterangelegenheit Stadtwerke Forst GmbH
Hier: Änderung des Mitgesellschafters
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) ermächtigte den Gesellschaftervertreter der Stadt Forst (Lausitz), entsprechend notwendige Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Forst GmbH zu fassen.
Vorlage: SVV/0599/2023
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2022
Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wurden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 5 Absatz 3 der Haushaltssatzung der Entscheidung des Kämmerers.
Vorlage: SVV/0600/2023
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2023 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordneten beschlossen in der Stadtverordnetenversammlung am 22. September 2023 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2023 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).
Vorlage: SVV/0601/2023
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie)
hier: Beantragung des Ersatzneubaus eines Dorfgemeinschaftshauses in Forst (Lausitz), OT Klein Bademeusel
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Beantragung von Fördermitteln für den Ersatzneubau des Dorfgemeinschaftshauses in Forst (Lausitz), OT Klein Bademeusel im Rahmen der LEADER-Richtlinie. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, das Maßnahmeblatt bei der LAG zum 30.11.2023 einzureichen. |
| 3. | Über den Stand wird die Stadtverordnetenversammlung kontinuierlich informiert. |
Vorlage: SVV/0602/2023/1
Erstmalige Herstellung und Erneuerung/Verbesserung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Quartier Noßdorf II
hier: Bestätigung der Ausführungsplanung für den 4. Bauabschnitt - Pappelstraße (von Schwerinstraße bis Fahrradstraße Spremberger Straße)
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte die Ausführungsplanung für das Bauvorhaben „Erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung in der Pappelstraße (von Schwerinstraße bis Fahrradstraße Spremberger Straße)
Vorlage: SVV/0603/2023
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Projektaufruf 2023
hier: Beantragung eines Ersatzneubaus des Rad- und Reitstützpunktes im Rad- und Reitstadion Forst (Lausitz)
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Beantragung von Fördermitteln für den Ersatzneubau des Rad- und Reitstützpunktes im Rad- und Reitstadion Forst (Lausitz). |
| 2. | Die Projektskizze wurde bis zum 15.09.2023 fristgerecht eingereicht. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für das Projekt ist bis 06.10.2023 nachzureichen. |
| 3. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird kontinuierlich über das Vorhaben informiert. |
Vorlage: SVV/0605/2023
Benennung der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung benannte auf Grundlage von § 4a Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) auf Vorschlag der Kinder- und Jugendversammlung die Mitglieder des neu gewählten Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Vorlage: SVV/0607/2023
Beitrittsbeschluss Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) 2023
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, die Kredithöhe in Höhe von 479 T-Euro für das Haushaltsjahr 2023 laut Genehmigungsbescheid des Landkreises Spree-Neiße vom 28.07.2023 zu akzeptieren.
Vorlage: SVV/0610/2023
Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm
hier: Bestätigung der Verfahrensweise zur weiteren Planung und Realisierung des Projektes "Errichtung einer Skateranlage"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die nachfolgende Verfahrensweise zur Weiterführung des Projektes „Errichtung einer Skateranlage“ innerhalb des Areals „Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“:
Vorlage: SVV/0618/2023
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" hier: Beantragung von Fördermitteln zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz) in der Ortslage Eulo für den Vereins- und Freizeitsport vorrangig für Kinder und Jugendliche
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Beantragung von Fördermitteln für die Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz), hier: Errichtung eines Funktionsgebäudes mit Sporthalle sowie feste Grundausstattung Variante 1 (Vorzugsvariante): Teilrückbau und Erweiterung (Teilneubau) der Sporthalle und Rückbau/Neubau eines Sozialtraktes am bisherigen Standort. |
| 2. | Die Projektskizze wird bis zum 15.09.2023 fristgerecht eingereicht. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für das Projekt ist bis 06.10.2023 nachzureichen. |
| 3. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird kontinuierlich über das Vorhaben informiert. |
Die Anlagen (Finanzierungsplan und Projektantrag) sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte abweichend folgenden Beschluss:
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Beantragung von Fördermitteln für die Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz), hier: Errichtung eines Funktionsgebäudes mit Sporthalle sowie feste Grundausstattung Variante 1 (Vorzugsvariante): Teilrückbau und Erweiterung (Teilneubau) der Sporthalle und Rückbau/Neubau eines Sozialtraktes am bisherigen Standort. |
| 2. | Die Projektskizze wird bis zum 15.09.2023 fristgerecht eingereicht. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für das Projekt ist bis 06.10.2023 nachzureichen. |
| 3. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird kontinuierlich über das Vorhaben informiert. |
| Die Anlagen (Finanzierungsplan und Projektantrag) sind Bestandteil des Beschlusses. | |
Vorlage: SVV/0619/2023
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)
hier: Bestätigung der Projektanpassung sowie Verfahrensweise zur weiteren Planung und Realisierung des Projektes " Naturnahes und nachhaltiges Freizeitareal für Anwohner*innen,Schüler*innen und Radtourist*innen in Forst-Keune"
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Projektanpassung sowie die weitere Planung und Realisierung des Projektes "Naturnahes und nachhaltiges Freizeitareal für Anwohner*innen, Schüler*innen und Radtourist*innen in Forst-Keune":
| 1. | Das Projekt "Naturnahes und nachhaltiges Freizeitareal für Anwohner*innen, Schüler*innen und Radtourist*innen in Forst-Keune" wird auf der Grundlage der Programminhalte mit dem Ziel der maßgeblichen Steigerung der Biodiversität auf der Vorhabenfläche angepasst. Dabei ist hervorzuheben, dass dieses Projekt ein wichtiger Beitrag zur Realisierung der Deutschen Nachhaltigkeit Strategie auf lokaler Ebene und zu einem ökologisch nachhaltigen Strukturwandel im Landkreis Spree-Neiße beiträgt. Das Wirkungsziel des Projektes ist darauf auszurichten, das die Fläche sowohl der Freizeit- und Erholungsnutzung als auch der Nutzung für Biodiversität zur Verfügung gestellt wird. |
| 2. | Das Projekt "Naturnahes und nachhaltiges Freizeitareal für Anwohner*innen, Schüler*innen und Radtourist*innen in Forst-Keune" ist im Programm KoMoNa bewilligt worden. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Planungsleistungen auszuschreiben. |
| 3. | Die Entwurfsplanung ist dem Ausschuss für Bauen und Vergabe zur Bestätigung vorzulegen. |
| 4. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, auf der Grundlage der bestätigten Entwurfsplanung die Aufhebung der Auszahlungssperre vom Fördermittelgeber beauftragten Projektträger der PT Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH zu beantragen. |
| 5. | Die Stadtverordnetenversammlung wird regelmäßig über den Sachstand zur Planung und Realisierung "Naturnahes und nachhaltiges Freizeitareal für Anwohner*innen, Schüler*innen und Radtourist*innen in Forst-Keune" informiert. |