Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz)

Auf der Grundlage des § 27 Absatz 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04. [Nr. 09] S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 05. März 2024

(GVBl. I/24, [Nr. 9], S. 9) i. V. m. den §§ 3 und 28 Absatz 2 S. 1 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), am 8. Juni 2024 vorbehaltlich Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 10 S. 81) mit Ablauf des Tages außer Kraft getreten durch Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10]) und der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiweilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz) vom 4. März 2016, zuletzt geändert durch die Zweite Änderungssatzung vom 4. Dezember 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2025 die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiweilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz) beschlossen.

Artikel 1

Änderungen

§ 6

Weitere Anspruchsvoraussetzungen und Zahlungsbestimmungen

Im Absatz (4) wird „28.02.“ ersetzt durch „30.04.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Forst (Lausitz) tritt rückwirkend zum 01.01.2025 nach Bekanntgabe in Kraft.