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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) am 28.09.2023

Vorlage: SVV/0632/2023

Sanierung Grundschule Forst Keune

  1. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Reparaturen der Dächer zur Herstellung der Sicherung der Grundschule Keune sowie des Hortes „Pfiffikus“ Keune unverzüglich durchzuführen.
  2. Die Sanierung der Dächer werden unverzüglich samt notwendiger Beschlussfassungen vorbereitet, sind im Ausschuss für Bauen und Vergabe am 12.10.2023 einzubringen und bis zur Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2023 zum Beschluss vorzubereiten. Der Auftrag ist bis spätestens zum Ende der Sommerferien 2024 zu realisieren.
  3. Hierbei muss die Stadt Forst (Lausitz) als Trägerin die Nutzung aller Räume des Schulbetriebes und des Hortbetriebes gewährleisten.
  4. In allen nachfolgenden Ausschüssen sind die Stadtverordneten zu informieren. Zudem sind Schulleitung und Hortleitung bei den Vorbereitungen der Baumaßnahmen in geeigneter Weise einzubeziehen.

Beschlüsse der 28. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Forst (Lausitz) am 25.10.2023

Vorlage: SVV/0624/2023

Grundstücksankauf im Logistik- und Industriezentrum Lausitz, TG 6 und 7, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 36

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Ankauf der Grundstücke Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 36, Flurstücke 85, 86 und 96, gelegen im Logistik- und Industriezentrum Lausitz, TG 6 und 7 (siehe Anlage 1 – Lageplan), mit einer Fläche von insgesamt 8.597 m².


Vorlage: SVV/0629/2023

Bestätigung der Ausführungsplanung für die Erneuerung der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung 2. BA Muskauer Straße, Krummer Weg bis Töpferstraße, und 3. BA, Töpferstraße bis Triebeler Straße

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte die Ausführungsplanung für die Erneuerung der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung 2. BA Muskauer Straße, Krummer Weg bis Töpfer­straße und 3 BA, Töpferstraße bis Triebeler Straße.

Beschlüsse der 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) am 10.11.2023

Vorlage: SVV/0620/2023

Programm "Nachhaltige Stadtentwicklung in der EFRE-Förderperiode 2021-2027-Funktionale Stärkung Zentraler Orte (NaS)"

hier: Beantragung von Fördermitteln für die Ausstellungshalle Brandenburgisches Textilmuseum

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Beantragung von Fördermitteln für das Teilprojekt „Neubau Ausstellungshalle Brandenburgisches Textilmuseum“ im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Stadtentwicklung in der EFRE-Förderperiode 2021 – 2027 – Funktionale Stärkung Zentraler Orte (NaS).

2.

Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, beim Fördermittelgeber, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, einen Antrag auf Herauslösung des Teilprojektes Ausstellungshalle BTM zu stellen.

3.

Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem unter Punkt 1 genannten Programm bei der ILB zu stellen.

4.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird über die Entscheidung der Fördermittelgeber informiert.


Vorlage: SVV/0621/2023

Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das Jahr 2024.

Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.


Vorlage: SVV/0622/2023

Entlastung der Werkleiter des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ für das Wirtschaftsjahr 2022

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschloss aufgrund der bestätigten Prüfung des Jahresabschlusses 2022 die Entlastung der Werkleiter des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" Herrn Jens Handreck und Herrn Uwe Schmidt für das Wirtschaftsjahr 2022.


Vorlage: SVV/0623/2023

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" und Verwendung des Ergebnisses

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschloss gemäß § 6 Abs. 1 Pkt. 6 der Betriebssatzung:

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ vom 31.12.2022 wird in der vorgelegten Form mit einer Bilanzsumme von 45.162.905,54 Euro festgestellt. Das Jahresergebnis von -4.013.196,21 Euro wird in den Verlustvortrag eingestellt.


Vorlage: SVV/0625/2023

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2024/2025

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2024/2025.


Vorlage: SVV/0626/2023

Beauftragung des Jahresabschlussprüfers 2023 für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“

Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße vorzuschlagen, die DONAT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ zu beauftragen.

Die Werkleiter des Eigenbetriebes wurden beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten.


Vorlage: SVV/0627/2023

4. Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die 4. Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage 1.

Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlagen 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.


Vorlage: SVV/0628/2023

4. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die „4. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)“.


Vorlage: SVV/0631/2023

Vollzug des Baugesetzbuches

hier: Beschluss über den Erlass einer Erhaltungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Sanierungsgebiet "Nordstadt"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss den Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Sanierungsgebiet „Nordstadt“ laut Anlage A.

Die Anlage A ist Bestandteil des Beschlusses.


Vorlage: SVV/0634/2023

Beitritt der Stadt Forst (Lausitz) zum Notfallverbund Kulturgutschutz Cottbus - Spree-Neiße

  1. Die Stadt Forst (Lausitz) tritt dem Notfallverbund zum Kulturgutschutz für Cottbus und Spree-Neiße (Notfallverbund Cottbus-Spree-Neiße) mit den Einrichtungen Stadtarchiv, Stadtbibliothek und Textilmuseum bei.
  2. Die Bürgermeisterin wurde beauftragt eine entsprechende Vereinbarung endzuverhandeln und für die abschließende Vereinbarung die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.