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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)/ Głowne Wustawki Města Baršć (Łužyca)

Präambel

Aufgrund § 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 05. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) in ihrer Sitzung am 27.09.2024 folgende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)/ Głowne Wustawki Města Baršć (Łužyca) beschlossen.

Artikel 1

Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst Lausitz/ Głowne Wustawki Města Baršć (Łužyca) in der Fassung vom 27.09.2024 (SVV0018/2024), Inkrafttreten 12.10.2024

§ 4

Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner, Einsicht in Beschlussvorlagen, Förmliche Beteiligung

Absatz 3

Nach den Wörtern „Neben Einwohneranträgen“ wird die Zahl „14“ gestrichen und ersetzt mit der Zahl „13“.

§ 5

Gleichberechtigung von Mann und Frau

Absatz 1

Nach dem Wort „Gleichstellungsbeauftragte“ wird das Zeichen „/“ und die Wörter „einen ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten“ gestrichen.

Absatz 2

Nach den Wörtern „ist der“ wird das Zeichen“/“ und das Wort „dem“ gestrichen.

Die Sätze 2 und 3 werden gestrichen und als neuer Satz 2 ersetzt durch die Wörter „Sie hat das Recht, sich an die Stadtverordnetenversammlung oder die Ausschüsse gemäß § 9 zu wenden“.

Absätze 3-4 werden neu eingefügt:

(3) „ Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie sich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung oder des Ausschusses wendet und ihren Standpunkt schriftlich oder elektronisch darlegt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, ihren Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.

(4) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Aufgaben nach Abs. 1 wahr und berät die Stadtverordnetenversammlung in Angelegenheiten der Gleichstellung von Mann und Frau.“

§ 7

Mitteilungspflicht vom ausgeübten Beruf oder andere Tätigkeit

Der alte Absatz 1 wird gestrichen und wie folgt wie folgt neu gefasst:

(1) Die Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner haben der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung unverzüglich ihren Beruf, ihren Arbeitgeber oder Dienstherrn und die derzeitig ausgeübte Beschäftigung sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mitzuteilen, soweit dies für die Ausübung ihres Mandates von Bedeutung sein kann. Die Angaben dürfen nur zu Zwecken, die im Zusammenhang mit den Aufgaben der Gemeindevertretung stehen, verarbeitet werden. Nach Ablauf der Wahlperiode sind die gespeicherten Daten der ausgeschiedenen Mitglieder zu löschen.

Absatz 2

Die Wörter „innerhalb von 4 Wochen“ werden gestrichen und durch das Wort „unverzüglich“ ersetzt.

§ 9

Ausschüsse

Absatz 2

Der zweite Anstrich „Ausschuss für Planung“ wird gestrichen.

Im dritten Anstrich wird das Wort „Vergabe“ gestrichen und das Wort „Planung“ neu eingefügt.

Absatz 8

Im Absatz 8 wird die Zahl § „43“ gestrichen und ersetzt durch die Zahl „44“

§ 10

Haupt- und Wirtschaftsausschuss

Im Absatz 2 wird die Zahl „9“ gestrichen und durch die Zahl „10“ ersetzt.

§ 12

Teilnahme an Sitzungen

Im Absatz 1 wird nach dem Wort „teilzunehmen“ der Satz 2 aufgenommen: „Ausnahmen von der Präsenzpflicht sind im § 34 Abs. 2 BbgKVerf geregelt und werden in der Geschäftsordnung präzisiert.“

Artikel 2

Die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)/ Głowne Wustawki Města Baršć (Łužyca) tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.