Vorlage: SVV/0008/2024
Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:
| 1 Sitz: | Hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter |
| 6 Sitze: | Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf): |
| 3 Sitze | AfD |
| 1 Sitz | SPD/FDP/Grüne |
| 1 Sitz | CDU |
| 1 Sitz | „Gemeinsam für Forst“ |
Vorlage: SVV/0010/2024
Besetzung des Aufsichtsrates der Lausitz Klinik Forst GmbH (LKF)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Lausitz Klinik Forst GmbH:
| 1 Sitz: | hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter |
| 2 Sitze: | Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf): |
| 1 Sitz | AfD |
| 1 Sitz | SPD/FDP/Grüne |
Vorlage: SVV/0011/2024
Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat einen Sitz zur Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH, dieser wurde gemäß § 40 BbgKVerf gewählt.
| 1 Sitz | hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter |
| 1 Sitz | Vertreter der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) |
Vorlage: SVV/0012/2024
Besetzung des Stiftungsbeirates der Stiftung Horno
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt mit sofortiger Wirkung die Neubesetzung des Stifungsbeirates der Stiftung Horno, hier der drei Beisitzer mit:
Herrn Maik Naparty
Herrn Robert Buder
Herrn Stefan Palm
Vorlage: SVV/0018/2024
Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Die Anlage 2- Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung - gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0017/2024
Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Die Anlage 2 - Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung/neue Fassung - gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0016/2024
Neufassung Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Die Anlage 2 - Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung/neue Fassung - gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0019/2024
Personalangelegenheit zur Besetzung der Fachbereichsleitung Bauverwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Besetzung des Fachbereichsleiters Bauverwaltung zum 01.10.2024.
Vorlage: SVV/0009/2024
Vollzug des § 63 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO - Durchführung Winterdienst auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet der Stadt Forst(Lausitz) - LOS 1, LOS 2, LOS 3 - Saison 2024 / 2025 - ZVS L EU 90 75/24
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt, dass das Vergabeverfahren zur Vergabe der
Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen der Stadt Forst (Lausitz) – Saison 2024 / 2025 – ZVS L 90 75/24
ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Vorlage: SVV/0014/2024
Vollzug des § 62 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 5. März 2024
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Straßen-, Kanal- und Leitungsbau Muskauer Straße 2. Bauabschnitt (zwischen Bahnübergang und Töpferstraße) in Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Vergabe der Baudurchführung.
Die Verwaltung wird beauftragt den Zuschlag zu erteilen.