Vorlage: SVV/0182/2025
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2026/2027
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2026/2027.
Vorlage: SVV/0174/2025
5. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „5. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)“.
Vorlage: SVV/0173/2025
1. Änderungssatzung der 4. Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Änderungssatzung der 4. Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlagen 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0175/2025
Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das Jahr 2026.
Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0176/2025
Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) mit Anlagen für das Jahr 2026. |
| 2. | Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. |
Vorlage: SVV/0177/2025
Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) - ab 01.03.2026
Die als Anlage beigefügte Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) wird beschlossen.
Vorlage: SVV/0184/2025
Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Entwicklung des Standortes "Wichern-Schule" in Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) ermächtigt die Bürgermeisterin, den in der Anlage befindlichen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur planungsrechtlichen Entwicklung des Standortes „Wichern-Schule“ in Forst (Lausitz) zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Vorhabenträger, den Samariteranstalten Fürstenwalde/Spree, abzuschließen.
Vorlage: SVV/0185/2025
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zum "13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)" (Bereich Standort Wichern-Schule)
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt das vorliegende Ergebnis des Abwägungsvorgangs der im Rahmen dieses Änderungsverfahrens von der Öffentlichkeit sowie von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten und geprüften Hinweise und Anregungen. (Anlage 1) |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) stellt den vorbereitenden Bauleitplan „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Stadt)“ in der abschließenden Planfassung vom 20.10.2025 durch Beschluss fest (Anlage 2). |
Die Begründung in der Fassung vom 20.10.2025 mit integriertem Umweltbericht in der Fassung vom 14.10.2025 wird gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Änderungsverfahrens ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er beinhaltet die Flurstücke 181/2, 181/1 und 180 der Gemarkung Forst, Flur 20. (Anlage 3)
Die Anlagen 1 – 6 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorlage: SVV/0186/2025
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Entwicklung Standort Wichern-Schule"
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt das in der Anlage 1 vorliegende Ergebnis des Abwägungsvorgangs der im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens von der Öffentlichkeit sowie von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten und geprüften Hinweise und Anregungen. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt den Bebauungsplan „Entwicklung Standort Wichern-Schule gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung (Anlage 2). |
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Lageplan in der Anlage 3 zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 181/2 der Gemarkung Forst, Flur 20.
Die Anlagen 1 – 7 sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0187/2025
Fortschreibung der Stadtumbaustrategie 2035 und Anpassung der Kulisse für das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (WNE)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die fortgeschriebene Stadtumbaustrategie 2035. (Anlage 1 und 2).
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die angepasste Kulisse für das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (WNE).
Die Anlagen 1-3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0189/2025
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Markthütten der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Markthütten (Anlage 1).
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0196/2025
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)" Projektaufruf 2025/2026
hier: Beauftragung der Verwaltung zur Vorbereitung einer Projektskizze für die bauliche Sanierung und Modernisierung des Freibads Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin,
| 1. | für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ die Einreichung der Projektskizze für die bauliche Sanierung und Modernisierung des Freibads Forst (Lausitz) vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. |
| 2. | die Stellungnahme der Kommunalaufsicht bezüglich des Nachweises der Haushaltsnotlage für dieses Projekt einzuholen. |
Vorlage: SVV/0181/2025
Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 42
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entbehrlichkeit des Grundstücks in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 42, Flurstück 793, gemäß § 87 BbgKVerf (§ 79 BbgKVerf a.F.) i. V.m. dem Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 42, Flurstück 793, in einer Größe von 414 m², belegen 03149 Forst (Lausitz), Hermann-Löns-Straße 46 (siehe Lageplan), an Herrn Sebastian Kürten (zu ¾ Anteil) und an Frau Monika Zielinski (zu ¼ Anteil) zu einem Kaufpreis in Höhe von 4.968,00 €. |
Vorlage: SVV/0195/2025
Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren - Ausstattung von Schulen mit interaktiver Schulungstechnik
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Vergabe der Ausstattung von Schulen mit interaktiver Schulungstechnik.
Vorlage: SVV/0194/2025
Vergabe nach VgV für Beleuchtung der neuen Dauerausstellung im Forster.Museum (Maßnahme 2)
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Vergabe der Leistungen „Beleuchtung der gesamten Dauerausstellung“ – Maßnahme 2 - für das Forster.Museum.