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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Forst (Lausitz)

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird der Stadtverordnetenbeschluss Nr. SVV/0640/2023 vom 08.12.2023 öffentlich bekannt gemacht:

1.

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.

Der Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) zum 31.12.2022 und die Anlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Stadt Forst (Lausitz), Promenade 9, Zimmer 319, 03149 Forst (Lausitz) öffentlich aus.

Forst (Lausitz), 11.12.2023